Dr. Gideon Böhm, der am 20. Januar vom Amtsgericht Hamburg bestellte vorläufige Insolvenzverwalter der Görtz Retail GmbH, äußerte gegenüber den rund 400 Mitarbeitenden die ersten Ergebnisse seiner Arbeit als Sachverständiger: „Unsere Feststellung nach vier Tagen intensiver Prüfung ist eindeutig: Die Lage ist kritisch. Die Schwierigkeiten liegen insbesondere in der 2023 entwickelten, sehr ambitionierten Sanierungskonzeption; unter anderem weil die Investorin CK Technology Solutions GmbH aus Österreich nur den ersten Teil des im Rahmen eines Insolvenzplanes zugesagten Planbeitrages in Höhe von 500.000 Euro geleistet hat. Der zweite Teil in Höhe von 1,3 Mio. Euro wurde nicht gezahlt, sondern mit behaupteten Gegenforderungen verrechnet.“ Diesbezüglich sei seit Mai 2024 ein Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzplanüberwacher und der Investorin beim Landgericht Hamburg anhängig.
Das vorangegangene Insolvenzereignis, auf dessen Grundlage die Mitarbeitenden der Görtz Retail GmbH bereits Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, sei weiterhin nicht beseitigt. Deshalb sei es nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, den 400 Mitarbeitenden jetzt erneut Insolvenzgeldleistungen zu gewähren, erklärte Böhm ihnen gegenüber: „Das am 20. Januar 2025 aufgrund von vier Fremdanträgen von Vermietern eingeleitete vorläufige Insolvenzverfahren erfährt somit eine enorm schwierige Ausgangssituation. Wir müssen bis zur endgültigen Klärung einer möglichen Gewährung von Insolvenzgeld versuchen, aus eigener Kraft so viel Liquidität wie möglich zu generieren, um die Gehälter der Mitarbeitenden zahlen zu können.“ Diese Auffassung wird nun durch Arbeitsrechtler geprüft. Je nach Prüfungsergebnis sind weitere rechtliche Schritte möglich. Mit dem Betriebsrat tauscht sich Dr. Böhm intensiv aus, die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehme er als hoch wahr. Der Geschäftsführer der Görtz Retail GmbH habe inzwischen angekündigt, sich den Gläubigeranträgen mit einem eigenen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft anschließen zu wollen. Dieser soll in Kürze beim Insolvenzgericht Hamburg eingereicht werden.
Böhm erklärte außerdem, dass sich mehrere namhafte Kaufinteressenten initiativ bei ihm gemeldet hätten: „Wir haben sofort Gespräche mit den Interessenten aufgenommen. Oberstes Ziel ist es jedoch, die Gehaltszahlungen für alle Mitarbeitenden zu ermöglichen. Gleichzeitig setzen wir alles daran, dass es für das Traditionsunternehmen Görtz, dessen Mitarbeitenden und Kunden langfristig weitergeht. Die Lösung dafür liegt allerdings nicht in unserer Hand.“ Die Görtz-Markenrechte sind nicht Teil der Görtz Retail GmbH, sie befinden sich im Eigentum einer österreichischen Gesellschaft.