In Hamburg können von Samstag an alle Menschen unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenen-Status im Einzelhandel shoppen gehen. In seiner Sitzung am 8. Februar 2022 hat auch der Bremer Senat die zweite Änderung der 30. Corona-Verordnung beschlossen. Darin enthalten ist der Wegfall der 2G-Regel im Einzelhandel und die Abschaffung der Kontakterfassung, beispielsweise in der Gastronomie oder bei Veranstaltungen. Bevor die Änderungen der Verordnung in Kraft treten, muss der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss der Bremischen Bürgerschaft den Änderungen zustimmen.
Ab Inkrafttreten der Änderung sind dann für den Einkauf im Einzelhandel in den Städten Bremen und Bremerhaven keine Impf- oder Genesenen-Nachweise mehr nötig. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bleibt aber weiterhin bestehen, um einen ausreichenden Infektionsschutz zu gewährleisten. „Wir konzentrieren unsere Kontaktnachverfolgung ganz bewusst auf besonders vulnerable Einrichtungen. In Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden wir bei Neuinfektionen selbstverständlich weiterhin alle Kontakte ermitteln, um jene zu schützen, die besonders gefährdet sind. Gleichzeitig gilt in der Gastronomie, in Kultureinrichtungen und allen weiteren Einrichtungen selbstverständlich weiterhin die Pflicht, Hygienekonzepte anzuwenden. Damit können Infektionen weiterhin effektiv verhindert werden“, so Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard.
2G im Einzelhandel gilt damit aktuell (Stand 8. Februar) nur noch in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.