Ein seit 1997 andauernder Rechtsstreit zwischen H&M und Adidas wurde am 8. Oktober endgültig zugunsten des schwedischen Handelskonzerns beendet. In den Niederlanden begann H&M damals mit dem Verkauf einer Sportbekleidungslinie „Work Out“ mit Shorts und T-Shirts mit zwei parallelen Streifen an der Seite. Adidas verklagte H&M darauf hin vor niederländischen Gerichten, da die Herzogenauracher eine Verwechslungsgefahr zu ihren charakteristischen Designs mit drei Streifen sehen. H&M verwies in den Prozessen an niederländischen und europäischen Gerichten stets auf das Recht zur Nutzung generischer Muster.
Nach dem im Januar diesen Jahres der niederländische Gerichtshof H&M recht gab und die Unterschiedlichkeit zwischen den Zweistreifen-Designs von H&M und den Dreistreifen-Designs von Adidas feststellte, ging Adidas in Berufung. Im jüngsten Urteil wies der Hohe Rat der Niederlande, das oberste Gericht des Landes in Den Haag, nun auch die Anfechtung des Ergebnisses ab und der Hersteller aus Herzogenaurach dazu verpflichtet, die Kosten für den Prozess und die Anwaltskosten für H&M zu übernehmen, die sich inklusive der Kosten für den Berufungsprozess auf über 100.000 Euro belaufen. Adidas führt zurzeit auch mit anderen Konzernen Rechtsstreitigkeiten über die Benutzung von Streifen: unter anderem mit Thom Browne und Fashion Nova.