„Aufgrund der momentanen Situation durch das COVID-19 sehen wir uns aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen, erstmalig flächendeckend in der Geschichte von H&M Deutschland Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit für den Zeitraum März bis Mai 2020 zu beantragen“, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
H&M Deutschland habe gemeinsam mit dem Gesamtbetriebsrat ein Ergebnis erarbeitet, das die Arbeitsplätze der fast 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sichern soll.
H&M Deutschland stockt das Kurzarbeitergeld freiwillig im Rahmen der abgeschlossenen Vereinbarung für den Zeitraum von März bis Mai 2020 wie folgt auf:
- März auf 100 % des Nettogehalts
- April auf 90 % des Nettogehalts
- Mai auf 90 % des Nettogehalts.
Zudem seien Lösungen für Minijobber und Werkstudenten (nicht sozialversicherungspflichtig) gefunden worden.