Im 1. Halbjahr 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 7.408 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 17,7% weniger als im 1. Halbjahr 2020 und 22,9% weniger als im von der Corona-Krise unbeeinflussten 1. Halbjahr 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen waren im 1. Halbjahr 2021 mit 31,8 Mrd. Euro allerdings fast doppelt so hoch wie im 1. Halbjahr 2020. Dieser Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Halbjahr 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Vorjahreszeitraum.
Das Insolvenzgeschehen war im 1. Halbjahr 2021 weiterhin von Sonderregelungen geprägt: So war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen von Anfang März bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiter für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Es ist laut Destatis davon auszugehen, dass die staatlichen Konjunkturhilfen für die Unternehmen sowie die erst ab Mai wieder durchweg geltende Insolvenzantragspflicht zu den niedrigen Insolvenzzahlen im 1. Halbjahr 2021 beigetragen haben. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2021 im Baugewerbe mit 1.219 Fällen (-16,6%). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 1.120 Verfahren (-24,6%).