Dr. Thomas Ridder war Vorsitzender des Vorstands der Leder & Schuh International AG, bis er 2006 wegen grober Pflichtverletzung einstimmig abberufen worden war. Jetzt ist der im Juli 2010 ergangene Schiedsspruch rechtswirksam: Am 24. April 2013 entschied der Oberste Gerichtshof, dass der von Dr. Thomas Ridder gegen das Schiedsurteil vom Juli 2010 eingebrachten Aufhebungsklage nicht stattzugeben sei. Das Schiedsgericht hatte einstimmig, also auch mit der Stimme des von Herrn Dr. Ridder nominierten Schiedsrichters entschieden, dass Thomas Ridder nicht mehr Aktionär ist.
In einer Sondersitzung des Aufsichtsrates der Leder & Schuh International AG am 10. April 2006 war der Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Ridder einstimmig – auch mit den Stimmen der Betriebsräte – aus einem wichtigen Grund, der keinen Aufschub duldete, wegen grober Pflichtverletzung (§ 75 Abs 4 AktG) abberufen worden. Ridder hatte gegen diese Entscheidung erfolglos geklagt. Sowohl 1. Instanz als auch 2. Instanz stellten fest, dass die Abberufung zu Recht erfolgt war, wobei das Berufungsgericht u.a. ausführte, dass objektiv betrachtet Ridder seine Position im Unternehmen für eigene Interessen missbraucht und seine Verpflichtung zur Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat verletzt habe. Die außerordentliche durch Dr. Ridder wurde vom OGH im Juni 2012 zurückgewiesen. Im Anschluss brachten die Leder & Schuh-Gesellschaften im Jahr 2008 eine Schiedsklage gegen Ridder ein – wie das Unternehmen erklärt, waren alle Bemühungen um einen Vergleich gescheitert. Obwohl vertraglich so vereinbart, habe der ehemalige Vorstandsvorsitzende zunächst die Zuständigkeit des Schiedsgerichts in Frage gestellt. Auch in dieser Frage haben alle Instanzen die Zuständigkeit bejaht. Gegen den Endschiedsspruch wurde von Dr. Ridder eine weitere Aufhebungsklage eingebracht.
Diese wurde nun nach dem Weg durch alle Instanzen vom OGH in seiner Entscheidung vom 24. April 2013 abgewiesen, womit der Endschiedsspruch endgültig rechtskräftig ist.
Für die Leder & Schuh AG endet damit ein jahrelanger Rechtsstreit im Positiven. Dr. Thomas Ridder ist seit Mai 2011 beim Osnabrücker Filialisten HammReno beschäftigt; seit Januar ist er nach Unternehmensangaben beurlaubt.