Der BGH urteilte, dass AdWords-Anzeigen des Online-Händlers Amazon, die unter der Marke Ortlieb auf Produkte anderer Hersteller verlinkten, irreführend sind. Auslöser war eine Klage des Sportartikelherstellers Ortlieb. Der Fall könnte weitreichende Folgen für alle Branchen haben.
Revision abgelehnt
Mit einem Urteil, das Auswirkungen auf die Suchmaschinenwerbung insgesamt haben kann, wies das oberste deutsche Zivilgericht eine Revision von Amazon ab. Der Marktführer im deutschen E-Commerce hatte auf der Suchmaschine Google AdWords Anzeigen unter Verwendung der Marke Ortlieb geschaltet, um potenzielle Käufer zu Produkten verschiedener Hersteller auf der eigenen Plattform zu lotsen. Ortlieb – ein mittelständischer Sportartikelhersteller aus der Region Nürnberg und bekannt für wasserdichte Fahrradtaschen – ging erfolgreich gegen diesen Missbrauch seiner Marke vor.
Zuvor hatte Ortlieb bereits in den Vorinstanzen beim Landgericht München (Az. 17 HK O 22589/15) sowie beim Oberlandesgericht München (Az. 29 U 486/17) weitestgehend Recht bekommen
Irreführende Werbung
Amazon warb auf Google mit Anzeigen für Suchbegriffe wie „Ortlieb Fahrradtasche“ oder „Ortlieb Outlet“. Von dort aus verlinkt waren allerdings gemischte Angebotslisten auf Amazon.de – sie zeigten nicht nur Produkte von Ortlieb, sondern auch Produkte von anderen Anbietern, ohne diese gesondert kenntlich zu machen. Für die Kunden ist das irreführend: Durch die Gestaltung der Anzeige mit dem Keyword ‘Ortlieb’ erwarte man, Ortlieb-Produkte zu finden, und keine Angebotsübersicht verschiedener Hersteller, so das Urteil.
Mittelständler gegen Amazon
Die Entscheidung des BGH ist ein wichtiger Erfolg für Ortlieb, nachdem eine erste Auseinandersetzung um die Amazon-internen Ergebnislisten nicht erfolgreich war.
Das Unternehmen Ortlieb liefert bewusst keine Produkte an Amazon, und auch autorisierte Ortlieb-Fachhändler dürfen nicht an Amazon verkaufen. Stattdessen setzt der Hersteller aus dem fränkischen Heilsbronn auf selektiven Vertrieb über Fachhändler, die ihre Kunden individuell beraten können.
„Wir liefern qualitativ hochwertige Produkte und wollen, dass unsere Kunden langfristig zufrieden sind. Das passt mit dem Handelsmodell von Marktplätzen wie Amazon nicht zusammen“, erklärt Martin Esslinger, Vertriebsleiter bei Ortlieb.