In Erwartung weiter steigender Fallzahlen haben Bund und Länder verschiedene Beschlüsse gefasst: Die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung sollen demnach weiterhin gelten. Dies umfasst Abstandsregeln, Händehygiene, Masken in Innenräumen sowie das regelmäßige Lüften. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr soll weiter verbindlich vorgeschrieben bleiben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme soll mindestens alle vier Wochen überprüft werden.
Geimpfte und Genesene sollen laut Beschluss der MPK von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen werden. Spätestens ab dem 23. August sollen Verordnungen und Verfügungen auf Landesebene im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) sicherstellen, dass Menschen ohne Immunisierung Schnell- oder PCR-Tests durchführen lassen müssen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und generell Schülerinnen und Schüler, da diese im Rahmen des schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
Tests sollen Voraussetzung sein für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, für die Innengastronomie und Veranstaltungen, für körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich und in Hotels.
Die Länder können die 3G Regel ganz oder teilweise aussetzen, so lange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oder das Indikatorensystem eines Landes ein niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hob hervor, dass Kontakt- und weitere Beschränkungen für zweifach geimpfte Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gelten werden. Und er erteilte auch einem erneuten Lockdown eine Absage. Dieser sei schon verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar, weil er die Geimpften und Genesenen benachteilige. „Es muss klar sein, dass auch bei Höchstzahlen die Nichtanrechnung von voll geimpften erfolgt.“ Zudem sei er sicher, dass der Zutritt zu Veranstaltungen über kurz oder lang nur über „2G“ – also geimpft und genesen – möglich werde.
Ab dem 11. Oktober sollen Bürgertests kostenpflichtig werden.
Die Überbrückungshilfen sollen verlängert werden. Die Länder bitten zudem den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Neben der 7-Tage-Inzidenz sollen auch die Impfquote sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe berücksichtigt werden, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.