In Nordrhein-Westfalen ist eine neue Corona-Schutzverordnung verabschiedet worden, die ab Mittwoch, dem 9. Februar gilt. In einer Pressekonferenz erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, dass keine 2G-Einlasskontrollen im Einzelhandel mehr nötig sein werden. Die 2G-Regel bleibt jedoch bestehen und wird stichprobenartig kontrolliert. Außerdem werden Kinder und Jugendliche mit Geimpften gleichgesetzt, da sie in der Schule regelmäßig getestet werden. „Wir haben in den Krankenhäusern nur leichten Anstieg von Intensiv- und Beatmungspatienten und eine beherrschbare Situation. Allerdings müssen wir die coronabedingten Ausfälle in den Krankenhäusern im Blick behalten“, schätzt Laumann die Situation im Bundesland ein.
Dass die Anpassungen nicht größer ausfallen, begründet der Gesundheitsminister mit der kommenden Ministerpräsidentenkonferenz. Die Corona-Schutzverordnung gilt zwar für vier Wochen. Nach der Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar wolle man sie jedoch anpassen und sich an die dann getroffenen Vereinbarungen orientieren.