OLG Köln verbietet Werbung mit Bezeichnung „Apfelleder“

Gericht entscheidet im Sinne des VDL

Ein Produkt, dass nicht aus Leder besteht, darf nicht mit der Bezeichnung Apfelleder beworben werden. Das legt das Oberlandesgericht Köln mit einem Urteil fest.

  • 18.07.2025
  • Christopher Mastalerz
  • 1 Minute

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