Mit einem am 4. Juli 2025 verkündeten Urteil hat der unter anderem für gewerblichen Rechtsschutz zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln) entschieden, dass ein Hundehalsband, das nicht aus Leder besteht, nicht mit der Bezeichnung Apfelleder beworben werden darf.
Der Verband der Deutschen Lederindustrie (VDL) hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Online-Shop des Hundetrainers Martin Rütter beantragt. Er vertreibt Hundezubehörartikel, darunter mit der Bezeichnung Apfelleder gekennzeichnete Halsbänder. Das verwendete Material wird künstlich unter Zusatz von Trester sowie Schalenresten der Fruchtsaftindustrie hergestellt.
Nachdem das Landgericht Köln den Antrag zurückgewiesen hat, gab das OLG Köln dem VDL recht. Das OLG argumentiert: „In der Bezeichnung Apfelleder liegt eine Gefahr der Irreführung von Verbrauchern. Der Verkehr versteht unter Leder ein natürliches, durch Gerben tierischer Häute und Felle hergestelltes Produkt. Der vorangestellte Zusatz “Apfel-” beschreibt nicht eindeutig, dass es sich um ein künstlich hergestelltes Produkt handelt. Unter der Bezeichnung “Olivenleder” oder “Rhabarberleder” werden pflanzlich gegerbte Leder angeboten. Jedenfalls ein namhafter Schuhhersteller bot Produkte aus Leder an, das mittels eines aus Apfelschalen und -trester gewonnenen Gerbstoffes hergestellt wurde. Vor diesem Hintergrund ist unerheblich, dass die Antragsgegnerin ihre Produkte in der Produktbeschreibung auf einer nachgelagerten Seite als vegan bezeichnet.“
VDL-Geschäftsführer Andreas Meyer erläutert gegenüber schuhkurier die Hintergründer des einstweiligen Verfügungsverfahrens: „Wir sind nicht gegen andere Materialien. Es gibt viele Gründe, warum Verbraucher sich nicht für Leder entscheiden, zu anderen Materialien greifen. Aber wir finden es im Sinne unserer Mitglieder, aber auch im Sinne der Verbraucher ärgerlich, wenn immer wieder künstliche Materialien als ’Leder‘ beworben werden. Ärgerlich auch deshalb, weil mit Hilfe dieser Täuschung viel höhere Handelsspannen erzielt werden. Wir werden es nicht verhindern können, dass immer wieder aufs Neue Materialien als ’Apfelleder‘ oder ’Ananasleder‘ bezeichnet werden. Wir können nur aufmerksam machen und darauf hoffen, dass gesetzlich festgelegt wird, was genau als Leder bezeichnet werden darf. Siehe das Beispiel Portugal.“