160 unterschriebene Verträge waren laut ANWR erforderlich, um den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. April zur Beendigung der Quick Schuh GmbH & Co. KG umzusetzen. Der Beschluss sieht vor, das Franchise-Konzept Quick Schuh in die ANWR Schuh GmbH zu integrieren. Im Zuge dessen soll die bisherige Struktur der Quick Schuh als GmbH & Co. KG durch eine klassische Franchise-Partnerschaft ersetzt werden. Die ANWR Schuh fungiert dabei als Franchise-Geber.
Noch bis zum 30. September gilt die Frist für die ’Quicker‘, um ihr Votum für oder gegen das Vorhaben abzugeben. Schon jetzt aber wurde die erforderliche Anzahl erreicht.
Der neue Franchise-Vertrag basiert laut ANWR auf neun Leistungsbausteinen, die den Partnern einen Mehrwert gegenüber der bisherigen Vereinbarung bieten sollen. Die Vorteile einer Integration liegen aus Sicht der Verbundgruppe in folgenden Bereichen:
* Klar definiertes Leistungsspektrum
* Ein auf Rechten und Pflichten basierendes Handelssystem
* Verbindliche, durchsetzbare ’Spielregeln‘
* Schlankere Strukturen
* Zeitgewinn durch effiziente Abstimmungsprozesse
* Kosteneinsparung im Service- und Werbebeitrag für alle Partner
* Unmittelbare Partizipation an den Innovationen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung
Die Eigenständigkeit des Franchise-Systems soll durch eine mit starken Rechten ausgestattete Gremienvertretung über den System- und Warenbeirat sowie die Quick Schuh Konzeptleistung gewährleistet werden, teilt die ANWR mit. Alle derzeit 14 Mitarbeiter der Quick Schuh sollen im Zuge der Integration von der ANWR übernommen werden.