Material Compliance
Material Compliance bedeutet erhöhte Anforderungen, nicht auf Basis eines risikobewerten Ansatzes, sondern auf Basis von Gefahreneigenschaftenbewertung auf Kalkulationsbasis.
Das Beschränkungsverfahren soll nun in mehrfacher Hinsicht überarbeitet werden.
1. Beschränkungen nicht mehr nur stoffbezogen oder stoffgruppenbezogen oder risikobezogen. Jeder Beschränkungsvorschlag muss den Stoff bewerten, das Risiko bewerten und bestimmte Regelungen für die Beschränkungen etablieren (welche Produkte, welche Grenzwerte, wo gibt es Ausnahmen? „Das sind alles Aufgaben der Behörden, auch die Beweislast. Das ist schwerfällig und dauert lange“, so Ahlhaus.
2. Lösung: ein generischer Ansatz. „Artikel 68 Absatz 2 gibt Behörden die Möglichkeit, die Verwendung eines Produktes zu beschränken, wenn es bestimmte Stoffe mit bestimmten Gefahreneigenschaften enthält. Dabei bedürfe es keines besonderen Risk Assessments. In Zukunft sollen laut Ahlhaus weitere Stoffe mit erfasst werden. „Künftig wird es sehr viel schneller gehen, eine spezifische Risikobewertung vorzunehmen.“
3. Zulassungsverfahren: Hier liegt die Beweislast bei den Unternehmen. „Die Industrie muss ggf. eigene Zulassungen erwirken, wenn bestimmte Stoffe weiter verwendet werden sollen. Das dauert lange“, so Ahlhaus. Es werde darüber nachgedacht, das Zulassungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
In alle Bereiche spielen drei Aspekte aus der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit mit hinein. Zum einen der Essential Use-Ansatz, eine laut Ahlhaus „perfide“ Möglichkeit, noch generischer vorzugehen als in der Vergangenheit. Dahinter verberge sich die Aussage: Ausnahmen von Verboten soll es künftig nur noch dann geben, wenn es sich um einen Essential Use handelt, wenn also für den entsprechenden Stoff und die Verwendung sichergestellt ist, dass zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit die Anwendung dieses Stoffes notwendig ist (Medizinprodukte) oder wenn der Stoff für das Funktionieren der Gesellschaft erforderlich ist. Alles andere soll grundsätzlich ausgenommen bleiben.
„Das heißt, die Behörden werden Ihnen künftig mitteilen, ob Ihr Stoff essenziell ist oder nicht. Und Sie werden keine Möglichkeit haben, im nachfolgenden Verfahren zu erklären, das sei anders. Der Essential Use muss von vornherein betont werden“, so Ahlhaus.
Auch im Bereich Save and Sustainable by design sollen künftig Behörden festlegen können, welche Stoffe aufgrund ihrer Eigenschaften als Sicher und nachhaltig gelten. „Das soll nicht Aufgabe der Industrie sein“, erklärte der Experte.
Non-toxic Material Cycles. Künftig darf es keine Gefahrenstoffe mehr in Produkten geben, die das Recycling erschweren. Das gilt für alle Branchen. Die Kommission steht laut Ahlhaus auf dem Standpunkt, dass es für Recycling-Materialien keine Ausnahmen geben kann. Der Experte: „Wir werden Jahrzehnte brauchen, bis wir das Ziel von Non-Toxic Material Cycles auch nur ansatzweise erreichen“, so der Spezialist. Ohne Ausnahmen für Recycling-Materialien werde das nicht gelingen. Es brauche kreative, zukunftsfähige Lösungen.
Der Experte mahnte die beim CADS-Meeting Anwesenden, sich den neuen Aufgaben und Rahmenbedingungen zu stellen: „Die Industrie muss neue Gefahrenklassen in den Blick nehmen. Die bloße Nachweisbarkeit bestimmter Gefahrenstoffe führt schlicht zum Verkehrsverbot. Essential Use bedeut: nur noch für bestimmte Anwendungen. Andere Marktteilnehmer außerhalb der EU werden diese Stoffe aber möglicherweise weiter einsetzen können.