Am 14. und 15. Oktober stand René Benko vor dem Landesgericht Innsbruck, wo wegen des Vorwurfs zweier Verbrechen der betrügerischen Krida verhandelt wurde. Während bereits Folgetermine für den 20., 21. und 22. Oktober im Verhandlungsspiegel reserviert waren, wurde die Verhandlung nun bereits nach zwei Tagen abgeschlossen: Der Gründer der Signa-Gruppe wurde bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Im Rahmen der Strafzumessung erachtete der Schöffensenat die bisherige Unbescholtenheit als strafmildernd, die Schadenshöhe als erschwerend.
Dem 48-jährigen Angeklagten wurde zur Last gelegt, im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er Vermögenswerte beiseitegeschafft haben soll. Konkret betrifft dies eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar war, sowie eine Schenkung von 300.000 Euro an Angehörige. Er wurde dabei für die Schenkung schuldig gesprochen und im Fall der Mietkostenvorauszahlung freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, daher befindet sich René Benko derzeit nach wie vor in Untersuchungshaft. Bislang wurde weder seitens der Verteidigung noch seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ein Erklären abgegeben.