Wenn ein Kunde Schuhe wegen deren Eigengeruch zurückgeben möchte, sollten Sie die Reklamation auf jeden Fall ernst nehmen. Jeder Mensch hat ein eigenes Geruchsempfinden, sodass für den Verbraucher der Schuh durchaus erst einmal unangenehm riechen kann, auch wenn Sie das nicht so empfinden. Natürlich ist es oftmals so, dass neue Ware, die direkt nach der Produktion verpackt wurde, nach dem Öffnen riecht. Dieser Geruch verflüchtigt sich aber meistens sehr schnell. Es gibt aber auch Materialien, bei denen ein auffälliger Geruch bleibt, der sich erst langsam wieder verflüchtigt. Generell muss ein auffälliger Geruch aber keine Gefährdung bedeuten, trotzdem sollte immer die Ursache ermittelt werden.
Wenn Kunden Schuhe nach dem Anprobieren genauer unter die Lupe nehmen oder Eltern auf der Suche nach den passenden Schuhen für ihre Kinder sind, dann ist die Frage nach Schadstoffen häufig vorprogrammiert. Viele Verkäuferinnen im Einzelhandel finden auf Anhieb nicht die richtige Antwort oder tun sich schwer darin, die Furcht der Kunden fundiert zu mindern. Ist denn überhaupt die Angst von Seiten der Kunden gerechtfertigt? Müssen wir uns hier in Deutschland tatsächlich Sorgen machen?
“Nein, die Schuhhersteller sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Kunden bewusst, und kontrollieren ihre Schuhe bzw. die zu verarbeiteten Materialien weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Das gilt auch für Importeure, die außerhalb Europas produzieren. Aber aus Kostengründen können diese umfangreichen Prüfungen nur stichprobenartig erfolgen”, erklärt Dr. Kerstin Schulte, Abteilungsleiterin der chemischen Abteilung am Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens (PFI).
Trotzdem wollen die Kunden nicht selten Fakten sehen, sprich jene mündliche Bestätigung über die Ungefährlichkeit des Schuhs Schwarz auf Weiß in einem Dokument nachlesen können, wenn kein aussagekräftiges Siegel auf dem Schuhkarton prangt. Daher sollte der Schuhhändler für alle Eventualitäten gerüstet sein und Unterlagen bei den Schuhlieferanten einfordern. Mit diesen Dokumenten in der Hand fühlen Sie sich als Mitarbeiterin sicherer, falls Sie argumentieren müssen, dass vom Schuh keine gesundheitsschädliche Gefahr ausgeht.
Siegel als Erkennungszeichen
Eine weitere Hilfestellung bieten Siegel, die nur ausgewählte Schuhe mit entsprechenden Maßgaben erhalten. “Üblicherweise nehmen die ‘Labelinhaber’ diese Angelegenheit sehr ernst und nehmen für die Label-Vergabe durchaus umfangreiche Prüfungen in Kauf, die immer mit Kosten verbunden sind”, erklärt Schulte.
So hat auch das PFI ein Siegel entwickelt, mit dem Schuhe zertifiziert werden können. Die Kriterien dafür gehen immer über gesetzliche Anforderungen hinaus. So sind beispielsweise die Grenzwerte für Formaldehyd, krebserzeugende Farbstoffe, Schwermetalle usw. deutlich niedriger als vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Auch Qualitätsparameter spielen bei Labeln eine große Rolle, so müssen Schuhe hochwertig und bequem, langlebig (Abrieb- und Verschleißbeständigkeit, Wasserdichtheit) und präzise in der Schuhgröße sein. Nur Produkte, die eine Überprüfung in PFI-Laboratorien bestehen, werden mit einem solchen Siegel versehen. Auch die Produktionsorte müssen einer Kontrolle standhalten. Um zu überprüfen, ob der Schuhhersteller die Anforderungen dauerhaft gewährleistet, können jederzeit Warenproben aus den Regalen genommen und getestet werden.
Das spricht für eine strenge Kontrolle, der durchaus auch die Schuhe aus den ‘Billig-Lohnländern’ genügen können. So heißt günstig nicht automatisch giftig, denn “je höher die Stückzahl, desto kostengünstiger die Fertigung. Außerdem haben mittlerweile viele Schuhproduzenten eigene Qualitätsanforderungen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, und sie lassen ihre Ware vor Ort in den Produktionsländern und/oder vor Einführung in den Markt hier in Deutschland prüfen”, erklärt Schulte.
Zudem gibt es eine sogenannte freiwillige Selbstkontrolle, der sich mutmaßlich die meisten Händler unterziehen. “Es gibt große Handelshäuser, die ihre Artikel und auch die Produktion kontrollieren, viele haben eine dafür verantwortliche Qualitäts-Management (QM)-Abteilung. Auch große Schuhhersteller agieren so und beschäftigen daher in ihren Unternehmen QM-Verantwortliche”, so Schulte weiter. Ein weiteres Siegel, das unbedenkliche Produkte auszeichnet, ist der ‘Blaue Engel’, welcher auch vom Bundesumweltamt empfohlen wird.
Die Reach-Verordnung
Lieferanten bzw. Händler sind seit Anfang des Jahres auf Nachfrage des Kunden dazu verpflichtet, Informationen über jene verwendeten Stoffe herauszugeben, die unter die europäische Reach-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) fallen und damit als ‘besonders besorgniserregend’ gelten.
Dies bedeutet, dass laut dem Informationsportal des Umweltbundesamtes (UBA) ca. 190 Stoffe auf der Reach-Liste stehen, die Umwelt oder Mensch schaden können. Erst Ende 2012 kamen 54 neue Stoffe hinzu.Falls also ein verwendeter Stoff auf der Reach-Kandidatenliste steht und dieser in der Konzentration im Produkt einen Anteil von 0,1 Prozent überschreitet, müssen Hersteller, Lieferant und Händler jeden Bürger auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen darüber informieren. Informationen liefert im Zweifelsfall der Lieferant an den Händler.