Rubin Ritter über Amazon, stationären Handel und 3D-Druck
Zalando-Vorstand im Interview
Zalando will nicht in den stationären Handel einsteigen – Flagshipstores in großen Metropolen sind jedoch denkbar. Das sagte Zalando-CEO Rubin Ritter dem Manager-Magazin.
03.05.2017
Helge Neumann
1 Minute
Zugang wählen und weiterlesen:
Noch kein Abo?
– Alle Artikel lesen – Alle ePaper lesen – Alle Newsletter erhalten
Keine Ausgabe verpassen: Alles aus dem Shoe-Business - kritisch, tiefgründig und vielseitig. 100% Branchenwissen für Ihren Erfolg im Geschäft mit Schuhen. Gedruckt oder als ePaper + alle Inhalte der Website.
„Den Store der Zukunft müssen die Offliner selbst erfinden – wir liefern gern den Zugang zu den nötigen Daten“, sagte Rubin Ritter dem Manager-Magazin. In den großen Metropolen wie Paris, London und Berlin seien jedoch Flagshipstores möglich, so der Finanzchef von Zalando. Im Wettbewerb mit Amazon setzt Ritter auf Mode. „Wer bei Amazon bestellt, will ein bestimmtes Produkt. Wer nach Mode such, will inspiriert werden. Und Inspiration gibt’s bei uns – nicht bei Amazon.“
Darüber hinaus soll die Plattform-Strategie konsequent weitergeführt werden, kündigte Rubin Ritter an. Zalando wolle mehr als bloß Ware ein- und verkaufen. „In der Fashionbranche steckt noch jede Menge Digitalisierungspotenzial – ob es um die Vorhersage von Nachfrage geht, die Personalisierung von Mode oder der Organsation der Lieferkette“, so Ritter. Ein Faktor, der die Modebranche stark verändern werde, sei der 3D-Druck. „Denn von den Produkten, die am attraktivsten sind, kann man nie genug auf Lager haben. Es wäre ein Riesenvorteil, wenn wir in Berlin den jeweiligen Bestseller-Sneaker nachdrucken könnten“, sagte das Vorstandsmitglied von Zalando. Es sei sogar vorstellbar, dass das Unternehmen in diesem Zusammenhang eine eigene Fabriksparte aufbaue. „3D-Drucker könnten neben unsere Logistik- und Fulfillment-Angebot ein wichtiger Teil unseres Betriebssystems werden.“
Das vollständige Interview mit Rubin Ritter lesen Sie in Manager-Magazin Ausgabe 5/2017.