Eine aktuelle Befragung Anfang April befasste sich erstmals nicht nur mit der Inanspruchnahme von Hilfsmaßnahmen, sondern auch mit den emotionalen Folgen der staatlich angeordneten Reglementierungen des stationären Schuheinzelhandels. Bei den Hilfsmaßnahmen wurden Kurzarbeit (83,9%), Corona-Sofort-Hilfe (79,8%), verlängerte Zahlungsziele durch Lieferanten und Verbundgruppe (74,8%) sowie Überbrückungshilfe III (60,6%) am stärksten von den SABU-Händlern genutzt. Kaum in Anspruch genommen wurden dagegen die Überbrückungshilfe I (3,1%), die Förderung des unternehmerischen Know-hows durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA (3,2%), die Überbrückungshilfe II (12,5% sowie Zins- und Tilgungsstundungen (19,3%).
SABU-Geschäftsführer Stephan Krug erklärt: „Betrachtet man die Inanspruchnahme, so ist es nicht verwunderlich, dass 78,1% der Befragten unzufrieden bzw. sehr unzufrieden sind mit den Corona-Hilfen des Bundes und der Länder. Die Stimmung kippt. Die Nerven der stationären Einzelhändler liegen mehr und mehr blank. Zwei von drei Einzelhändlern (66,7%) bewerten ihre aktuelle wirtschaftliche Ausgangssituation als angespannt bzw. sehr angespannt.“
Laut dem SABU werten 81,8% der angeschlossenen Händler monatlich ihre BWA aus. Nachdenklich stimme jedoch, dass nur 48,5% eine detaillierte Liquiditätsplanung durchführen.
Angespannt ist laut der Verbundgruppe auch das Verhältnis zu den wichtigsten Multiplikatoren. 69,7% der Befragten seien zufrieden bzw. sehr zufrieden mit ihrem Steuerberater; 63,6% mit ihrer Hausbank. Für Stephan Krug ist dies nachvollziehbar: „Diese kritische Einschätzung kann ich aus meinen Gesprächen mit unseren Anschlussfirmen nur bestätigen. Viele unserer Einzelhändler fühlen sich aufgrund ihrer Größe nicht als „A-Kunden“ bei ihren Steuerberatern und ihren Hausbanken.“