Schleswig-Holstein passt die Corona-Bekämpfungsverordnung zum 9. Februar an. Danach entfällt die 2G-Regel im Einzelhandel. Die Maskenpflicht jedoch bleibt erhalten. Zum fällt auch die Sperrstunde für die Gastronomie.
„Bei den geplanten Schritten stützen wir uns auf das einhellige Votum unseres Expertenrates“, sagte der Ministerpräsident Daniel Günther in Kiel. In diesem Sinne äußerte sich auch Günthers Stellvertreterin Heinold: „Die Expertenrunde sagt, dass Öffnungsschritte möglich sind. Dementsprechend justieren wir an einigen Stellen nach.“ Gesundheitsminister Heiner Garg fügte hinzu: „Wir sind gemeinsam der Ansicht, dass es nun an der Zeit ist, die ersten Schritte in Richtung Normalität einzuleiten. Nach wie vor handelt es sich bei den Bekämpfungsmaßnahmen um massive Grundrechtseinschränkungen. Sie sind keine Selbstverständlichkeit, sondern müssen stets geeignet und verhältnismäßig sein. Im Fokus aller Bekämpfungsmaßnahmen muss stets der Schutz des Gesundheitssystems vor Überlastung stehen. Das Gesundheitssystem in Schleswig-Holstein ist derzeit nicht überlastet. Vor diesem Hintergrund und der erfreulich hohen Impfquote in Schleswig-Holstein ist dieser erste Schritt nur konsequent und geboten.“
Günther kündigte zugleich an, dass Schleswig-Holstein sich bei den Bund-Länder-Beratungen mit dem Bundeskanzler am 16. Februar dafür einsetzen werde, den eingeschlagenen Weg zurück in die Normalität weiter zu beschreiten. „Diesen Weg sehen wir auch in vielen europäischen Ländern. Deshalb sollte eine Strategieanpassung auch bei uns schnell ins Auge gefasst werden. Das kann auch unterschiedliche Geschwindigkeiten in den Ländern aufgrund der abweichenden Impfquoten bedeuten.“ Die Landesregierung werde sich in Zukunft verstärkt auf Basisschutzmaßnahmen konzentrieren. Dies werde „für jede und jeden ein Mehr an Eigenverantwortung einschließen.“
Günther begründete die Entscheidung der Landesregierung mit der Entwicklung des Pandemiegeschehens. „Oberstes Ziel war es immer und ist es weiterhin, die Überlastung des Gesundheitssystems und zu verhindern, dass Menschen sterben, weil sie nicht in unseren Krankenhäusern behandelt werden können.“ So sinke Zahl intensivmedizinischer Behandlungen in Schleswig-Holstein. Am 1. Februar lagen 341 Menschen im Krankenhaus, 45 davon auf einer Intensivstation, davon wurden 27 beatmet. Mit einer Kapazität von 1.800 Betten stehe das Land gut da. Zwar sei die Zahl der Zahl der Patientinnen und Patienten auf den Normalstationen in den vergangenen Wochen gestiegen. Für beide Bereiche gelte jedoch, dass die Lage beherrschbar sei.
Auch wenn täglich von einer bundesweit steigenden Inzidenz berichtet werde, müsse klar sein: „Diese Daten haben inzwischen eine andere Qualität als noch vor einem Jahr. Und das liegt an der hohen Impfquote.“ Mit Omikron sei zudem eine Variante des Virus vorherrschend, die nach allen Daten zwar ansteckender, aber weniger gefährlich sei. Auch sei festzustellen, dass sich die Infektionszahlen nicht signifikant auf die Intensiv-kapazitäten auswirken. Notwendig bleibe dennoch aber Kurs, der sich darauf konzentriere, schwere Krankheitsverläufe bei vulnerablen Gruppen zu verhindern.