Die Meinungen der befragten Schuhhändler zur Sonntagsöffnung im Schuhhandel fielen ganz unterschiedlich aus. Erst im Frühjahr dieses Jahres hatte der BDSE die Branche hierzu bundesweit befragt und ein aktuelles Meinungsbild eingeholt. Das Ergebnis habe bestätigt, dass der Schuhhandel in dieser Frage nach wie vor gespalten ist: Mit 49% lehnt etwa die Hälfte der Unternehmen eine Sonntagsöffnung generell ab. Nicht ganz so hoch ist mit 44% der Anteil derer, die sich zwar für verkaufsoffene Sonntage aussprechen, diese aber auf maximal 10 im Jahr begrenzt sehen möchten. Lediglich 7% der Schuheinzelhändler befürworten eine generelle Freigabe der Sonntagsöffnung.
Eine einheitliche politische Stoßrichtung für eine Änderung des Status quo lässt sich für den Handelsverband daraus schwerlich ableiten. Wichtig aus Sicht des BDSE ist allerdings, dass die Unternehmen des Schuhhandels Planungssicherheit erhalten: Wenn ein verkaufsoffener Sonntag behördlich genehmigt ist, muss er auch durchgeführt werden können. Verdi hatte in den vergangenen Jahren eine Vielzahl Verfahren gegen kommunale Genehmigungen geführt, teilweise gemeinsam mit kirchlichen Organisationen. Dadurch mussten zahlreiche Verkaufsaktionen kurzfristig abgesagt werden.
Ferner wäre eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung wünschenswert. Derzeit wird die Obergrenze möglicher verkaufsoffener Sonntage auf Länderebene und damit unterschiedlich festgelegt, was zu Wettbewerbsverzerrungen in den Grenzgebieten der Bundesländer führt.