„Die weiteren Verhandlungen und Aktivitäten für eine Korrektur dieses Willkürentscheides sind in vollem Gange“, sagt Dieter Spiess, Ehrenpräsident des Schweizer Schuhhändlerverbandes Schuhschweiz, auf schuhkurier-Nachfrage. „Der vom Bundesrat angesetzte und voraussichtliche Termin vom 11. Mai wird von den betroffenen Branchen verständlicherweise und zurecht im Moment nicht akzeptiert.“
In einem Schreiben an die Mitgliedsunternehmen erklärt der Verband, man werde sich den „Fehlentscheid“ der Regierung nicht bieten lassen. Gemeinsam mit anderen betroffenen Branchen werde man mit Protestschreiben auf die Entscheidung des Bundesrats reagieren.
Am 16. April hatte der Bundesrat eine schrittweise des Mitte März angeordneten Lockdown beschlossen. Demnach können ab dem 27. April unter anderem Friseure, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen. Ebenso sollen Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Weitere Geschäfte des Einzelhandels, darunter Schuhgerschäfte, sollen erst am 11. Mai öffnen dürfen. Für die Reihenfolge der Lockerungen hatte der Bundesrat mehrere Risikofaktoren berücksichtigt wie etwa die Zunahme enger Personenkontakte, die Zunahme von Personenströmen, die Zahl der betroffenen vulnerablen Personen oder die Möglichkeit Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zudem sei der wirtschftliche Nutzen der einzelnen Lockerungen bewertet worden, heißt es in einer offiziellen Mitteilung des Bundesrats.