Man werde weiterhin beim Bundesrat und den maßgebenden Stellen Druck ausüben, um eine Geschäftsöffnung vor dem 11. Mai 2020 durchzusetzen, so schuhschweiz. Man habe entsprechende Sicherheitskonzepte erarbeitet und diese auch von den zuständigen Bundesstellen genehmigen lassen.
Das Konzept umfasst sowohl Hinweise an die Geschäftsinhaber, als auch praktische Anwendungstipps für den Umgang mit den Kunden. So empfiehlt schuhschweiz das Tragen von Schutzmasken beim Verkaufspersonal, die regelmäßige Desinfektion der Oberflächen des Geschäfts sowie die Kundeninstruktion für einen geregelten Verkaufsablauf. Zudem sollen Geschäftsinhaber auf die Umsetzung der BAG-Vorschriften achten.
Auch sollen Inhaber darauf achten, nur Personal einzusetzen, welches keiner Risikogruppe angehört, sowie auf die vorschriftsmäßige Plakatierung des Geschäfts zu achten. Auch die Umsetzungskontrolle sämtlicher Aufgaben sowie die Installation einer Plexiglas-Schutzscheibe werden empfohlen.