Nachdem der Schweizer Bundesrat für die gesamte Schweiz einen Lockdown ab dem 18. Januar beschlossen hat, bezieht der Schuhhandelsverband schuhschweiz Stellung. Bereits Ende 2020 hatte der Non-Food-Handel in den Kantonen Aargau und Solothurn schließen müssen. Schon diese Maßnahme hatte schuhschweiz als „unverständlichen Schlag gegen einzelne Branchen, zu denen auch die Schuhbranche zählt“, bezeichnet. In Richtung Bundesrat bezeichnet der Verband jetzt den „Lockdown als kein verhältnismäßiges Mittel.“ So seien einerseits die durch ihn verursachten Kosten immens und zweitens stecke sich kaum jemand in seinen wirtschaftlichen Betätigungen an. „Ein erneuter Lockdown steht auch im Widerspruch zur Logik des gezielten Schutzes, welche in der Schweiz sehr erfolgreich war.“ Auch bewirkten Geschäftsschließungen „ein großes Vakuum bei den Konsumenten“.
Man erwarte nun, so der Verband, nicht nur eine Entlastung der Mieten, sondern auch die Entschädigung der nicht kompensierbaren Umsatzausfälle. „Die in den Geschäften liegende, modische Ware kann später nicht mehr zu wirtschaftlichen Preisen abgesetzt werden. Es wäre dann eine rasche und ausreichende Lösung unverzichtbar, welche sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch für die Kantone und Bundesverwaltung unkompliziert realisierbar ist, im Vordergrund.“