Die Signa Holding AG gab bekannt, dass der Sanierungsplanantrag zurückgezogen wird und das am 29. November eröffnete Insolvenzverfahren nicht mehr als Sanierungsverfahren, sondern als Konkursverfahren fortgesetzt wird. Das bedeutet, dass die Mindestquote zur Bedienung der Forderungen der Gläubiger wegfällt.
Der Sanierungsplan beruhte auf der Annahme einer werterhaltenden Restrukturierung der wesentlichen Beteiligungsgesellschaften, vor allem der Signa Prime Selection AG und der Signa Development Selection AG. Am Vortag fanden die außerordentlichen Hauptversammlungen der beiden Signa-Töchter statt. Dort haben die Aktionäre den von den Gläubigern angenommenen Sanierungsplänen mit einer Quote von 30% für die unbesicherten Insolvenzgläubiger zugestimmt. Die Pläne sehen eine Übergabe des Vermögens an einen Treuhänder und eine Ausschüttung der Erlöse als Superquote an die Gläubiger vor.
Die voraussichtlichen Erlöse aus der Umsetzung dieser Sanierungspläne werden nach Einschätzung der jeweiligen Sanierungsverwalter schlussendlich zu einer Quote in der Bandbreite zwischen 23 % und 32 % führen, so die Mitteilung der Holding. Diese würde als Aktionärin erst an vierter Stelle an den Erlösen partizipieren. Für die Signa Holding sei dieser Annahme mit keinen nennenswerten Beteiligungswerten aus den Beteiligungen an den beiden Gesellschaften mehr zu rechnen, weswegen der Sanierungsplansantrag seine Grundlage verloren hat.