„Eine wesentliche Rolle für das geringe Infektionsrisiko spielen sehr wahrscheinlich die von den Unternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen. Zum Beispiel die Abtrennungen an den Kassen und Bedientheken, Abstandsregeln, die Regelungen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, die verstärkte Lüftung und die verstärkte Reinigung“, so Dr. Stefan Mayer von der Präventionsabteilung der BGHW. Hinzu komme, dass alle befragten Unternehmen ein Corona-Management mit eigener Kontaktnachverfolgung genutzt haben. „Dies hat sehr wahrscheinlich dazu beigetragen, dass Infektionen in der Regel nur auf einzelne Beschäftigte beschränkt bleiben“, so Mayer. Dabei habe die Ursache für die gemeldeten Infektionen überwiegend sogar im außerbetrieblichen Bereich gelegen.
Epidemiologische Daten zeigen zudem, dass kurze Kontaktdauern, wie sie im Einzelhandel typisch sind, im allgemeinen geringere Infektionsrisiken bergen als längere Kontaktdauer.
Die Analyse von Krankenkassendaten habe darüber hinaus ergeben, dass Erkrankungsrisiken für den Einzelhandel insgesamt unauffällig blieben. Dies gelte auch für die Bereiche des Einzelhandels, in denen während der Lockdown-Phasen gearbeitet wurde.