Gemäß der Richtlinie 94/11/EG der EU müssen Lederwaren mit dem Ledersymbol versehen werden, damit in Europa jede Person echtes Leder anhand dieses Symbols identifizieren kann. Jeder, der in Italien Schuhe an den Endverbraucher verkaufen wollte, musste somit das italienische Symbol für echtes Leder verwenden. Gleichzeitig hatte die Unione Nazionale della Industria Conciaria (UNIC), der italienische Interessenverband der Gerberindustrie, schon 1978 Markenrechte an diesem Symbol angemeldet, weswegen Dritte das Ledersymbol nur mit ihrer Zustimmung benutzen durften. Jeder, der in den italienischen Markt drängt, muss an die UNIC Lizenzen für die Benutzung eines Zeichens zahlen, zu dessen Verwendung er durch die europäische Gesetzgebung verpflichtet ist. Damit entsteht faktisch die Situation, dass eine private Organisation im Grunde auf einen ganzen Markt Zölle erheben kann, obwohl die EU eigentlich zollfreier Raum ist.
Seit dieser Zeit sieht sich die UNIC immer wieder Gerichtsverfahren in verschiedenen EU-Staaten ausgesetzt, in denen versucht wurde, die Marken der UNIC zu löschen. In einem Gerichtsverfahren in Italien scheint jetzt ein erster Erfolg gegen die UNIC erzielt worden zu sein. Ein Schuhkonzern und mehrere französische Interessenverbände hatten bereits 2009 Klage eingereicht, um sämtliche Marken der UNIC löschen und die Lizenzverträge für nichtig erklären zu lassen. Das Landgericht Mailand entschied nun – im Gegensatz zum Bundespatentgericht – mit Teilurteil vom 4. Oktober (Az.: 92173/2009), dass die italienische Bildmarke ’Vaccetta‘, also das Ledersymbol, nichtig sei.
Die UNIC hat gegen das Urteil des Mailänder Gerichts Berufung eingelegt und beantragt, das restliche Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Ob es soweit kommt und der Rechtsstreit weiter zeitlich verzögert wird, wird sich in Kürze entscheiden. Dann wird die Kammer des Landgerichts Mailand darüber entscheiden, wie das Verfahren weitergehen wird. Eine endgültige Entscheidung in dem Verfahren wird es dann aber voraussichtlich noch nicht geben.