Verbraucherzentrale gewinnt gegen Amazon

Der Onlineversandhändler Amazon EU S.a.r.l. hat Verbraucherschützern zufolge Gutscheine zum Nachteil von Kunden verrechnet. Im Rechtsstreit gegen Amazon konnte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht München einen Sieg erringen (Aktenzeichen: 17 HK O 3598/14).

  • 20.08.2014
  • Michael Frantze
  • 1 Minute

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