In der Blitzumfrage des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW) bei etwa 150 Einzelhändlern gaben knapp 70% der Befragten an, an einem Verkaufsoffenen Sonntag deutliche Mehreinnahmen zu verzeichnen. In der Umfrage hat sich zudem eine große Mehrheit der befragten Händler für eine Lockerung beziehungsweise komplette Abschaffung der derzeitigen Anforderungen an den Anlassbezug eines verkaufsoffenen Sonntags ausgesprochen. „Angesichts der Transformation im Handel, der steigenden Einkäufe gerade am Sonntag im E- Commerce und der sinkenden Attraktivität der Innenstädte sind wir der Ansicht, dass ein bis drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr im Interesse aller im Handel Tätigen zumutbar sind“, erklärte die Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg (HBW), Sabine Hagmann. „Wir brauchen diese Flexibilität an Sonntagen, an denen übrigens am meisten im Netz gekauft wird – aber vom Sofa aus!“
Verkaufsoffene Sonntage: „Anlassbezug streichen“
Einig waren sich die befragten Händler auch beim Thema Mitarbeitergewinnung. Knapp 70% gaben an, dass es „überhaupt nicht schwierig“ sei, Mitarbeiter aus dem eigenen Haus zu finden, die sehr gerne an einem Verkaufsoffenen Sonntag arbeiten wollen. „Sonntagsarbeit bedeutet für die Mitarbeiter eine ordentliche Gehalts-Zulage, und für die im Handel tätigen Frauen ein Arbeitstag, an dem die Kinder gut versorgt sind“, so Sabine Hagmann. Der Handelsverband spreche sich seit Jahren ausdrücklich dafür aus, den Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage zu streichen, denn diese Bezugnahme sei unklar und mit der Rechtsprechung dazu sei jegliches Event in dieser Richtung auch unkalkulierbar und nicht planbar. In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber bereits 2007 die Anforderungen an den Anlassbezug bei verkaufsoffenen Sonntagen gesenkt. „Mittlerweile sind jedoch von Seiten der Rechtsprechung in Auslegung der Gesetze deutlich höhere Hürden aufgestellt worden, als vom Landesgesetzgeber beabsichtigt und von den Beteiligten leistbar“, so Hagmann. Das führe dazu, dass verkaufsoffene Sonntage kaum noch planbar sind und die aktuelle Gesetzgebung in manchen Kommunen einem Berufsverbot für den Handel an den eigentlich drei zulässigen Sonn- und Feiertagen ähnelt. „Dies war jedoch nicht im Sinne des Gesetzgebers und ist vor dem Hintergrund der schwierigen Lage des mittelständischen Handels und dem Ausbluten der mittleren und kleinen Innenstädte nicht sachgerecht.“
Ungleichgewicht zwischen stationärem Handel und E-Commerce
Vor allem aber sei ein Verbot verkaufsoffener Sonntage auch anlässlich der Digitalisierung ganz offensichtlich nicht mehr zeitgemäß und zerstöre den Mittelstand. Danach verzeichne der Internethandel vor allem am Sonntag die höchsten Umsätze. „Damit stellt das Ladenöffnungsgesetz faktisch eine Ungleichbehandlung von stationärem und Online-Handel dar“, betont Hagmann und ergänzt: „Um dieses Ungleichgewicht auszugleichen, sind drei verkaufsoffene Sonntage ’ohne Wenn und Aber‘ nicht zu viel Zugeständnis an eine Branche, in der in Baden- Württemberg 500.000 Mitarbeiter beschäftigt sind.“