Verpackungsnovelle: Keine Auswirkungen auf ’Branchenlösung Schuhe‘
Wie der BDSE berichtet, hat die jüngste Verpackungsnovelle (7. Novelle), die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat, für einige Verunsicherung im Schuheinzelhandel gesorgt.
19.01.2015
Helge Neumann
1 Minute
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Der BDSE weist daher darauf hin, dass nur Schuhhandelsunternehmen von den neuen Regelungen betroffen sind, die Eigenmarken – mit entsprechenden Verpackungsmaterialien – in Verkehr bringen. Für alle anderen Unternehmen des Schuheinzelhandels ändert sich durch die 7. Novelle nichts. Damit bleibt die Branchenlösung Schuhe auch von den Neuregelungen unberührt. Zwar wurden die Anforderungen der Verpackungsverordnung an Branchenlösungen deutlich erhöht, diese gelten allerdings nicht für Handelsunternehmen, sondern für privaten Haushaltungen gleichgestellte Anfallstellen wie z.B. Gaststätten, Krankenhäuser oder kleinere Handwerksbetriebe.
Bereits seit mehreren Jahren empfiehlt der BDSE die Zusammenarbeit mit der Interseroh Dienstleistungs GmbH für die Entsorgung aller lizenzierten Transport- und Verkaufsverpackungen des Schuheinzelhandels (Branchenlösung Schuhe).
BDSE-Hinweis: Schuheinzelhändler, bei denen die Verpackungsentsorgung (noch) nicht über Interseroh abgewickelt wird, können sich bei Interesse wenden an das Service-Center der Interseroh Dienstleistungs GmbH, Tel. 02203 9147-1500, E-Mail:servicecentertv@interseroh.com