Ziel des Maßnahmenkatalogs ist, das bestehende Recht konsequenter durchzusetzen und so faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Anbietern und Unternehmen aus Drittstaaten zu schaffen.
„Wir brauchen im Onlinehandel endlich nicht nur auf dem Papier gleiche Spielregeln für alle. Europäische Unternehmen erfüllen bei Produktion und Handel hohe Anforderungen bei Produktsicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz und entrichten ihre Steuern. Verstöße müssen schnell verfolgt und wirksam sanktioniert werden. Solange bestehende Gesetze nicht für alle gleichermaßen durchgesetzt werden, gibt es keinen fairen Wettbewerb“, so DIHK-Bereichsleiter Dirk Binding. Anbieter aus Drittstaaten seien trotz gravierender Verstöße kaum erreichbar, wodurch eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung zulasten von Händlern und Herstellern in der EU entstehe.
DIHK und HDE schlagen zehn kurzfristig umsetzbare Maßnahmen vor, um bestehendes Recht konsequenter durchzusetzen, ohne für die Unternehmen neue bürokratische Pflichten zu schaffen. Ein zentraler Vorschlag des Programms ist die Weiterentwicklung der Überwachungsstrukturen hin zu einer risikobasierten, stärker koordinierten Marktüberwachung. Die Bundesländer sollten hierzu beispielsweise spezialisierte Taskforces schaffen und ihre Zuständigkeiten aufteilen. Zugleich müsse der Zoll personell und technisch gestärkt werden. Außerdem soll eine zentrale, leicht zugängliche digitale Meldestelle es Unternehmen ermöglichen, Hinweise auf Verstöße unkompliziert einzureichen und automatisch an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
Stephan Trump, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer ergänzt: „Die Behörden sind gefordert, den heute schon bestehenden Handlungsrahmen auch auszunutzen – mit allen Instrumenten, die sie heute schon in den Händen halten.“