Thüringen ist das Bundesland mit der zweithöchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Landesregierung in Erfurt neue Maßnahmen beschlossen, die ab dem 24. November gelten. Die neuen Regeln betreffen auch den Einzelhandel: Zugang zu Geschäften haben nur noch geimpfte und genesene Personen. Weihnachtsmärkte werden grundsätzlich untersagt. Clubs, Bars und Diskotheken müssen komplett schließen.
Ebenfalls ab dem 24. November dürfen auch in Brandenburg Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, von Ungeimpften nicht mehr betreten werden. Weihnachtsmärkte müssen landesweit abgesagt werden. Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Lage verschärft sich deutlich. Krankenhäuser, Arztpraxen und Gesundheitsämter kommen an ihre Belastungsgrenzen. Deshalb musste das Kabinett heute die Eindämmungsverordnung nochmals deutlich nachschärfen. Bereits gestern haben wir über einige Punkte vorab informiert, um Betroffenen zumindest eine gewisse Vorlaufzeit zu geben. Es geht jetzt darum, Kontakte deutlich zu reduzieren. Kernpunkt der neuen Verordnung ist deshalb, dass die 2G-Regel deutlich ausgeweitet ist. Für Ungeimpfte bedeutet das empfindliche Einschränkungen.
Ab dem 27. November gilt auch im Berliner Einzelhandel die 2G-Regel. Das hat der Senat der Hauptstadt am 23. November beschlossen. Darüber hinaus gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für die Grundversorgung wie Supermärkte und Apotheken.
Zudem hat Baden-Württemberg eine Verschärfung der Corona-Schutzverordnung beschlossen. Demnach gilt in Hotspots, in den denen die Sieben-Tages-Inzidenz 500 übersteigt, die 2G-Regel auch im Einzelhandel.