ANWR
„Wir begrüßen die schrittweise Öffnung der Geschäfte unter Beachtung der Hygienevorgaben ausdrücklich. Aus unserer Sicht ist das eine Chance, zumindest langsam wieder Umsätze zu generieren und so die so wichtige Liquidität in die Unternehmen zu bringen. Sicherlich kann und darf niemand von einer unmittelbaren Rückkehr zur Normalität ausgehen.
Durch die Regelung, die ca. 90% unserer Händler die Öffnung ermöglicht, ergibt sich aus der Beschränkung auf Geschäfte bis zu 800 qm aus unserer Sicht allerdings eine Wettbewerbsverzerrung, die wir nicht nachvollziehen können. Viel wichtiger als die Größe der Verkaufsfläche ist die klare und vor allem bundesweit einheitliche Vorgabe und Kontrolle der Hygieneregeln. Diese können insbesondere von den großen Geschäften sehr gut umgesetzt werden, daher sollten Sie an dieser Stelle nicht benachteiligt werden.
Wir plädieren für eine Bundesländer übergreifend einheitliche Vorgehensweise. Bei allen Vorteilen des Föderalismus – an dieser Stelle ist eine regionale Denkweise nicht angebracht. Nur so ist sichergestellt, dass alle Verbraucher an jedem Ort in Deutschland transparent wissen, wie sie sich zu verhalten haben und wo sie einkaufen können. Zudem besteht Chancengleichheit für alle Handelsbetriebe.
Wir unterstützen unsere Händler bei der Sicherstellung der Vorgaben zum Schutz der Mitarbeiter und Kunden, in dem wir ihnen bereits diese Woche eine umfassende Checkliste sowie Angebote für Masken, Desinfektionsmittel und Spuckschutz für den Kassentresen kommuniziert haben, die wir zentral beschaffen und über unseren Großhandel anbieten. Darüber hinaus haben wir Kommunikationsmittel vorbereitet, die helfen, die Kunden zu informieren und vor Ort entsprechend zu leiten. Selbstverständlich stehen unsere Fachberater mit Rat und Tat zur Seite.“
SABU-Geschäftsführer Stephan Krug:
„Grundsätzlich finde ich die gestern getroffenen Maßnahmen des Bundes und der Länder positiv. Die beschlossenen Vorsichtsmaßnahmen und eine schrittweise Eröffnung des Einzelhandels unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen machen mehr als Sinn. Die Beschränkung auf Läden bis 800 qm halte ich für falsch. Warum sollte ein Laden mit einer Verkaufsfläche von über 800 qm und den entsprechenden Auflagen ein höheres gesundheitliches Risiko tragen als ein kleinerer Laden? Das ist schlichtweg Unsinn.
Die bisher bekannten Sicherheitskonzepte erscheinen mir angemessen. Da wir mit einer solchen Situation gerechnet haben, haben wir unsere Händler diesbezüglich schon seit mehr als zwei Wochen umfangreich informiert und beraten. Wir haben über mögliche Auflagen und die hierzu notwendigen Materialien (Schutzmasken, Spuckschutz, Desinfektionsmittel, Handschuhe, Hinweisschilder etc.) informiert, entsprechende Hersteller von Schutz- und Hygienemitteln identifiziert und gelistet und auch einen entsprechenden Bedarf selbst eingekauft.
In einem weiteren Schritt haben wir gemeinsam mit unserer Agentur BSS eine entsprechende Wiedereröffnungskampagne mit Akzent auf den lokalen, stationären Schuheinzelhandel geplant und umgesetzt. Die Kampagne „HIER LEBEN HIERKAUFEN – Ihr Schuhfachhandel“ bespielt alle digitalen und analogen Kanäle. Hierzu informieren wir unsere Händler am morgigen Tag über unseren Newsletter und kommende Woche in Webinaren. Das entsprechende Marketing- und Dekomaterial kann kommende Woche schon vor Ort sein.“
GMS Verbund-Geschäftsführer Dr. Karsten Niehus:
„Wir freuen uns über die getroffenen Entscheidungen und sind sicher, dass so noch schwerwiegendere Folgen verhindert werden können. Bereits in den letzten beiden Wochen haben wir unseren Händlern eine Reihe konkreter Handlungsempfehlungen für die Zeit nach der Wiedereröffnung gegeben. Nachdem die ersten Geschäfte in Österreich bereits wieder öffnen durften, zeigt sich jedoch eine deutliche Zurückhaltung der Konsumenten. Auch in den Niederlanden, wo die meisten Geschäfte geöffnet sind, verzeichnen die GMS-Kunden gegenüber dem Vorjahr geringere Umsätze. Außer bei den Kinderschuhfachgeschäften erleben wir eine deutliche Konsumzurückhaltung. Es braucht vermutlich mehr als offene Ladentüren, um die Konsumlust wieder zu befeuern. Daraus lassen sich auch für Deutschland konkrete Handlungsempfehlungen für die Zeit nach Lockerung des Shut-Down ableiten.
Unsere erneute Empfehlung lautet daher, den Endkunden durch Aktionen online und offline anzusprechen. Dies kann allein oder besser in der Werbegemeinschaft geschehen. Vor allem gemeinsam mit anderen kann es gelingen die nötige Kauflust zu erzeugen. Auch empfehlen wir eine angepasste, schrittweise Personaleinsatzplanung mit Rücksicht auf besonders gefährdete Mitarbeiter. In jedem Fall sollten Mitarbeiter erst nach und nach aus der Kurzarbeit genommen werden und die Mieten weiterhin nur reduziert gezahlt werden. Wenn die Umsätze bei 50% liegen, dürfen auch die Kosten maximal 50% betragen. Auch bleibt unsere Empfehlung aufrecht, mit den Mietern nicht nur eine Mietstundung, sondern eine Mietminderung analog der Umsatzausfälle zu vereinbaren.
Auch Geschäfte, die derzeit keine akuten wirtschaftlichen Probleme haben, sollten sich auf schwächere Umsätze in den nächsten Monaten einstellen und die angebotenen KfW-Kredite und Zuschüsse beantragen. Wir stellen noch immer bei einigen unserer Kunden, gerade solchen mit bester Bonität, eine gewisse Zurückhaltung bei der Beantragung von KfW Krediten fest. Deshalb gilt unser dringende Rat an jeden Fachhändler, die vom Staat angebotenen, günstigen Liquiditätshilfen zu nutzen.
Für den spezialisierten inhabergeführten Fachhandel sehen wir durchaus auch Chancen in der aktuellen Situation. Hohe Flexibilität, Zusammenhalt bei Inhabern und Mitarbeitern und Kundentreue sind in dieser Situation echte Vorteile.“