Strittige Themen
Während des Vortrags führten Kipp und Güntgen auch Punkte an, die während der Prozedur besonderer Aufmerksamkeit bedürfen könnten – nicht zuletzt, weil diese auch von den Behörden genauer untersucht werden. So kommt es bei den ÜBH III, III Plus und vor allem der ÜBH IV zu einer Aufforderung der Erläuterung einer Corona-Bedingtheit. Das kann sich beispielsweise darin äußern, dass Umsatzeinbrüche in bestimmten Monaten erklärt und der Zusammenhang zur Corona-Krise geschaffen werden soll.
Auch bei Zahlungen von Gesellschaften an einzelne Gesellschafterinnen oder Gesellschafter muss genauer unterschieden werden. Hier ist wichtig, ob die Gesellschafterin oder der Gesellschafter und die Gesellschaft sich um ein verbundenes Unternehmen nach EU-Definition handelt. Miet- und Pachtzahlungen an eine natürliche Person als Gesellschafter gilt beispielsweise nach Auffassung des BMWK als nicht förderfähig.
Ein weiterer Punkt seien die Plattformen, die während der Pandemie vermehrt von Händlerinnen und Händlern für zur Sicherung der Liquidität genutzt wurden. Diese dürften, sofern nach dem 01. Januar 2019 hinzugekommen, als neue Betriebsstätte wahlweise in die Betriebsstätte aufgenommen oder herausgelassen werden, so Fashionconsult und DHPG. Wird diese Betriebsstätte herausgelassen, wird sie nicht in die Ermittlung der Umsatzrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 aufgenommen. Gleichzeitig dürfen allerdings auch keine anfallenden Fixkosten angesetzt werden. In vielen Fällen lehnen die Behörden eine Herausrechnung jedoch ab.
Die Veranstalter des Webinars betonen außerdem, dass es Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern bestehen. Beispielsweise wird unterschiedlich gehandhabt, ob beim Ansatz von Kosten das Fälligkeitsdatum oder das Rechnungsdatum ausschlaggebend ist.
Abschließend wurde auf Unklarheiten bei der Warenwertabschreibung und Saldierung hingewiesen. So käme es auf die Einstandspreise, nicht die Einkaufspreise an, heißt es von Fashionconsult und DHPG. Bei der Ermittlung der Deckungsbeiträge müssen sowohl die Einstandspreise als auch die Abgabepreise (Verkaufspreise) berücksichtigt werden.
Sollten sich noch weitere Fragen ergeben oder Unklarheiten bestehen, bieten Fashionconsult, DHPG Köln und BTE Termine für Einzelberatungen an.