Ob Nachfolge, Digitalisierung oder vielleicht auch auf Druck der Hausbank: Auch Schuh- und Lederwarenfachhändler suchen aus unterschiedlichsten Gründen nach externer Beratung. Diese kostet Geld, aber woran viele nicht denken: Der Staat unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen mit speziellen Förderprogrammen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet zwei besondere Förderprogramme unter den Namen „UnternehmensWert Mensch“ und „UnternehmensWert Mensch Plus“ an. Diese fördern eine professionelle Beratung um bis zu 80 Prozent. Das Volumen beträgt zehn bzw. zwölf Tagessätze à 1.000 Euro. Der Weg zum Geld: Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, sucht das Unternehmen eine so genannte Erstberatungsstelle auf. Dort erhält es nach Prüfung der Voraussetzungen einen Beratungsscheck. Aus einem Prozessberaterpool sucht sich das Unternehmen dann einen für sein Projekt geeigneten Berater. Das Programm „UnternehmensWert Mensch Plus“ wurde speziell für Digitalisierungsprojekte aufgelegt.
Förderprogramme: Problem schleppende Auszahlung
Neben dem Bundesarbeitsministerium hat auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) Förderprogramme aufgelegt. Unter dem Stichwort „Förderung des unternehmerischen Know-hows“ werden u.a. Aktivitäten zur Ausweitung der Geschäftstätigkeit, Marketingkonzepte oder auch die Unternehmensnachfolge unterstützt. Die Fördersumme hängt u.a. davon ab, wie lange das Unternehmen bereits besteht. Ein Wermutstropfen in der praktischen Abwicklung: „Die Gelder fließen zu langsam“, kritisiert Meyer-Leive, da zu viele Institutionen bei der Bewilligung involviert seien.
Auch das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Programm aufgelegt. Mit den drei Modulen „digitalisierte Geschäftsprozesse“, „digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richtet sich „go-digital“ an KMU der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Zu fördernde Unternehmen dürfen nicht mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens 20 Mio. Euro umsetzen. Gefördert werden Beratungsleistungen zu 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Umfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Zwingend vorgeschrieben sind zwei Beratertage zum Thema „IT-Sicherheit“. Das mache das Programm „etwas sperrig“, so Meyer-Leive.
Alle Fördermaßnahmen unterliegen der so genannten De-minimis-Verordnung. Demnach dürfen Unternehmen innerhalb von zwei Jahren höchstens 200.000 Euro Unterstützung erhalten. In der Praxis sei das meistens aber kein Ausschlusskriterium. „In der Regel sprengen Unternehmen diese Grenze nicht“, so Kerstin Meyer-Leive.