Laut einer aktuellen Bekanntmachung ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen um 4,2% gegenüber Juni 2022 gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6% gegenüber Mai 2022 zurückgegangen. Im Mai 2022 hatten die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.242 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3% mehr als im Mai 2021.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 2,2 Mrd. Euro. Im Mai 2021 hatten sie bei rund 7,0 Mrd. Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2022.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233 Fällen (Mai 2021: 180; +29,4%). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren (Mai 2021: 168; +8,9%).
Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist im Mai 2022 um 4,3% gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind 30% Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55% aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden.
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.