Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland stieg nach einem Rückgang im vorangegangenen September wieder an. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldet für Oktober 2022 eine Steigerung von 18,4%, während der Wert im September im Vergleich zum August erst um 20,6% sank.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im August 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen werden nach Angaben der deutschen Amtsgerichte auf 0,8 Milliarden Euro beziffert. Im August 2021 hatten sie bei rund 8,2 Milliarden Euro gelegen. Das Statistische Bundesamt begründet dies darin, dass im August 2021 „mehr bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im August 2022.“ Mit 198 Fällen weist das Baugewerbe die meisten Unternehmensinsolvenzen im August 2022 auf, dicht gefolgt vom Handel mit 167 Verfahren. Im Vergleich zur Unternehmensinsolvenz sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August im Vorjahresvergleich um 6,9%.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind knapp 30% Regelinsolvenzverfahren. Diese bestehen zu rund 55% aus Unternehmensverfahren. Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei wirtschaftlich tätigen Personen, wie beispielsweise persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder auch ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen, heißt es. Die Insolvenzstatistik erfasse außerdem keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.