Laut statistischem Bundesamt (Destatis) lag die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 4,6% unter der des Januar 2021 und rund 34% unter der des Januar 2020. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 1,4 Mrd. Euro. Im Januar 2021 hatten sie bei rund 3,7 Mrd. Euro gelegen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Januar 2022 im Baugewerbe mit 206 Fällen (Januar 2021: 150; +37,3%). Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 160 Verfahren (Januar 2021: 166; -3,6%). Zu beachten ist, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war. So war die Insolvenzantragspflicht von Ende März 2020 bis Ende 2020 ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. Beruhte der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Auswirkungen der Starkregenfälle oder des Hochwassers im Juli 2021, war die Insolvenzantragspflicht bis 31. Januar 2022 ausgesetzt.
Die Insolvenzstatistik erfasst keine Unternehmensschließungen, die unabhängig von einer Insolvenzantragspflicht aus anderen Gründen erfolgen.