In einem Schreiben an die Warenlieferanten, das Anfang der KW 41 verschickt wurde und das schuhkurier vorliegt, erläutert die Geschäftsführung der Anika Schuhhandels GmbH & Co. KG die Hintergründe des Schutzschirmverfahrens und gibt einen Ausblick auf die weiteren Schritte. „Der Schuhfachhandel in Deutschland befindet sich in einem seit Jahren anhaltenden scharfen Konsolidierungsprozess. Dieses wird durch die Digitalisierung und damit verbundene latent steigende Online-Umsätze, wachsende Umsatzanteile von mit dem stationären Schuhfachhandel konkurrierenden Absatzkanälen – insbesondere im Textilfachhandel – beeinflusst“, heißt es in dem Schreiben. Diese Entwicklung haben auch in den durch die Anika betriebenen Filialen zu sinkenden Frequenzen und geringerer Flächenproduktivität geführt.
Vor diesem Hintergrund habe die Geschäftsführung der Anika intensive Gespräche mit Vermietern geführt, mit dem Ziel der Konditionsanpassung der Mietkosten an die aktuelle Umsatzsituation. „Die partiell vereinbarten Anpassungen reichen nicht aus, um die Gesellschaft langfristig profitabel und belastungssicher führen zu können. Aus diesem Grund hat sich die Geschäftsführung entschlossen, die Gesellschaft in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung zu reorganisieren und dadurch die strukturelle Grundlage für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu schaffen“, so der Brief im Wortlaut weiter.
Die nächsten Schritte im Schutzschirmverfahren
Im Folgenden werden zudem die nächste Schritte in der Sanierung des Unternehmens genannt:
- Der Geschäftsbetrieb in allen Filialen der Anika soll uneingeschränkt fortgeführt werden.
- Die Eigentumsrechte der Lieferanten, die Lieferungen nicht über die Zentralregulierung der ANWR abgewickelt haben, sollen im Schutzschirmverfahren nicht eingeschränkt werden.
- Die Eigenverwaltung wird einen Lieferanten-Pool begründen. Der Pool soll die Befriedigung der gesicherten Lieferanten sicherstellen.
- Die Eigenverwaltung plant, alle Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Warenversorgung umgehend zu kontaktieren. Die Abnahme aller für die Saison georderten Waren soll uneingeschränkt sichergestellt werden.
- Ab sofort wird der Rechnungsausgleich in individueller Absprache abgewickelt.
Unterzeichnet ist der Brief von Unternehmensgründer Jörg Ullbrich und Steffen Liebich, seit kurzem ebenfalls Geschäftsführer von Anika. Liebich ist zugleich geschäftsführender Gesellschafter der Leiser-Gruppe, die sich aktuell ebenfalls in einem Schutzschirmverfahren befindet. In beiden Verfahren wird die Sachwaltung durch Partner der Rechtsanwaltskanzlei Schneider Geiwitz durchgeführt.