„Wir wollen nicht hinnehmen, dass das Unternehmen ’Schuh Mücke‘ ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung der ANWR durch unsere eigene Genossenschaft übernommen wird“, heißt es in dem Schreiben, das schuhkurier vorliegt. Durch eine solche Übernahme würde für die Mitglieder massiver Wettbewerb durch die Verbundgruppe betrieben und dadurch faktisch der Geschäftszweck der Genossenschaft verändert werden. Letztlich sollten die Mitglieder durch ihre Genossenschaftsbeiträge den eigenen Wettbewerber finanzieren. Zudem sei eine Verletzung der satzungsmäßigen Zustimmungsrechte der Generalversammlung erfolgt. §30 Buchst. I) der Satzung sehe ausdrücklich vor, dass die Generalversammlung zustimmen muss, bevor Vorstand und Aufsichtsrat einen neuen Geschäftsbereich aufnehme, der die Genossenschaft in ihrem Kernbereich berührt. Kritisiert wird auch das noch zu entwickelnde Beteiligungsmodell: „Was nützt eine stabile Rückvergütung und zusätzliche Dividende, wenn die betroffenen Mitglieder durch die Konkurrenz aus der eigenen Genossenschaft in ihrer Existenz bedroht sind?“
Darüber hinaus werde es zu einem Interessenkonflikt für die in Mainhausen handelnden Personen kommen, der nicht im Sinne der Genossenschaftsmitglieder zu lösen sein werde. „Die Interessen eines expansiven Unternehmens, dessen Geschäftsmodell auf Verdrängung angelegt ist, sind nicht vereinbar mit den Anforderungen eines Mitglieds an seine Genossenschaft“, schreiben die Mitglieder der Initiatorengruppe, zu der insgesamt 18 Unternehmen aus dem Kreis der Merkur und MK-Gruppen gehören. Als ANWR-eigenes Unternehmen werde Mücke zwangsläufig stets in den Genuss der besten Konditionen kommen. Zum Informations- und Konditionenvorsprung kämen außerdem noch eine zeitlicher und logistischer Vorsprung sowie die hauseigenen Finanzierungsmöglichkeiten hinzu.
Für die Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung ist laut dem Schreiben die Zustimmung von mindestens 10% der Mitglieder notwendig.
Die ANWR wollte den Vorgang auf schuhkurier-Anfrage nicht kommentieren.