Mit den Ordertagen Mainhausen wurde am 12. und 13. Januar 2018 die Herbst/Winter Saison 2018/19 eingeläutet. Die Assima als Initiator und Ausrichter der Veranstaltung bewertet den Verlauf vor dem Hintergrund eines schwierigen Weihnachtsgeschäftes 2017 dennoch „äußerst zufriedenstellend“.
Geschäftsführer Siegfried Despineux sagt: „Das Geschäft wird nicht einfacher, die Unsicherheit, was geordert werden soll, welche Produkte der Endverbraucher wirklich kauft, nimmt zu.“ Für eine erfolgreiche Zukunft seien Steuerungselemente unverzichtbar. „Besonders effektiv ist hier die Limitplanung.“ Sie solle den Mitgliedern einen stabilen Bruttogewinn trotz weniger Umsatz garantieren.
Assima schneidet positiv ab
Der Zentralregulierungsumsatz der Assimisten lag 2017 um 1,9 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Im Vergleich zum Branchendurchschnitt sei dies nach wie vor positiv. Angelika Knobloch, Marketing- und Einkaufsleitung Assima, führt dies auf Marketing-Maßnahmen und Steuerungselemente wie der Limitplanung zurück. „Viel mehr noch als früher gilt es heute, ganzheitlich zu denken und zu handeln. So greifen Limitplanung und Marketingkonzepte ineinander, Content für Social Media steuert Kaufentscheidungen und verbindet online und stationären Handel, der Endverbraucher wird auf unterschiedlichsten Kanälen mit derselben Botschaft angesprochen.“
Eigenmarken und Reisegepäck
Die Eigenmarken-Kollektionen mit ihrer guten Marge sowie das Segment Reisegepäck, das im internen Ranking der Assima eine Top-Platzierung einnimmt, zählt die Verbundgruppe ebenfalls zu den Erfolgsfaktoren. Auch die frühen Liefertermine seien tragende Säulen, um dem Endverbraucher zum richtigen Zeitpunkt aktuelle Trends zu präsentieren. Daher sein der frühe Termin der Ordertage Mainhausen wichtig. Zudem besteht hier die Möglichkeit, sich mit Kollegen auszutauschen, die abgelaufene Saison zu reflektieren und den frühzeitigen Dialog mit den Lieferanten zu suchen, um zum Beispiel das Jahr gemeinsam zu planen.
Ein ausführlicher Bericht folgt in der Lederwaren Report-Ausgabe 2/2018.