In der Ausbildung zum Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin werden Inhalte zur Modellgestaltung, Qualitätssicherung, Nachhaltigkeit, Kundenorientierung sowie zum Präsentieren und Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten verstärkt beziehungsweise neu aufgenommen.
Auch das individuelle Umarbeiten von Konfektionsschuhen, durch das Maßschuhmacher ihr Leistungsprofil erweitern, ist nach Angaben des BIBB neu hinzugekommen. Zudem wird den Betrieben, die Schuhschäfte herstellen, den Schäftemachereien, zukünftig ebenfalls ermöglicht, nach der neuen Verordnung auszubilden. Deshalb werden im dritten Ausbildungsjahr die beiden Fachrichtungen ’Maßschuhe‘ und ’Schaftbau‘ verankert.
Wie das BIBB weiter mitteilt, steht in den ersten beiden Ausbildungsjahres zum ’Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin‘ das Reparieren und Ändern von Maß- und Konfektionsschuhen im Vordergrund, bevor sich die Azubis im dritten Ausbildungsjahr in einer der beiden Fachrichtungen spezialisieren können. Die Fachrichtung ’Maßschuhe‘ führt die Ausbildungsinhalte des bisherigen Berufsbildes weiter. In ihr wird das Anfertigen von Maßschuhen mit verschiedenen Techniken vertieft. Die neu verankerte Fachrichtung ’Schaftbau‘ widmet sich der Herstellung der Schuhschäfte, die bei der Produktion der Maßschuhe als vorgefertigte Teile zum Einsatz kommen. Dem Schaft kommt als sichtbarem Schuhoberteil dabei eine besondere Bedeutung zu, da er zum Beispiel durch Materialkombinationen, Ziernähte, Lochungen und Schuhverschlüsse vielfältig gestaltet werden kann und äußerst exakt gearbeitet werden muss.
Die Neuregelung des Ausbildungsberufes ’Maßschuhmacher/Maßschuhmacherin‘ tritt zum 1. August 2018 in Kraft.