Bayern: Gericht kippt 2G im Bekleidungshandel

„Bedarf an Kleidung kann täglich eintreten“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 29. Dezember entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte in dem Bundesland ebenso wie Buchläden oder Blumengeschäfte zur „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen. Damit ist der Zutritt für alle Menschen – ungeachtet ihres Impfstatus – gestattet. 

  • 29.12.2021
  • Petra Steinke
  • 1 Minute

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