BDSE: Bei UVP kartellrechtliche Vorschriften beachten

Appell an die Schuhbranche

Vor dem Hintergrund der unlängst vom Bundeskartellamt gegen den Düsseldorfer Mode-Filialisten P&C und den Outdoor-Lieferanten Wellensteyn verhängten empfindliche Geldbußen appelliert der Bundesverband des Deutschen Schuheinzelhandels BDSE an die Schuhbranche, auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu achten.

  • 07.08.2017
  • Petra Salewski
  • 1 Minute

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