Bolko Kissling hat zwei Insolvenzanträge über das Vermögen der Görtz Holding GmbH und der Atlant Logistik GmbH beim Insolvenzgericht Hamburg gestellt. Daraufhin hat das Insolvenzgericht Hamburg am 28. Januar 2025 jeweils die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Kanzlei Münzel & Böhm, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Außerdem schloss er sich, wie bereits angekündigt, dem bereits bestehenden Antrag über das Vermögen der Görtz Retail GmbH mit einem Eigenantrag an.
Für die rund 400 Mitarbeitenden der Görtz Retail GmbH wurde bei der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Vorfinanzierung des Insolvenzgelds beantragt. Für die ca. 55 Mitarbeitenden der Görtz Holding GmbH und die ca. 50 Mitarbeitenden der Atlant Logistik GmbH ist ebenfalls eine entsprechende Beantragung vorgesehen. In diesen beiden Unternehmen haben die Geschäftsführung und der vorläufige Insolvenzverwalter am 29. und 30. Januar zu Mitarbeiterversammlungen eingeladen.
In allen Verfahren hat das Insolvenzgericht Dr. Gideon Böhm als Sachverständigen beauftragt zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und gegebenenfalls, welche Aussichten für eine Fortführung der Unternehmen bestehen. Dr. Böhm sagt: „Die Görtz Holding GmbH und die Atlant Logistik GmbH waren im Jahr 2023 ebenfalls Teil des Insolvenzplans und der äußerst ambitionierten Sanierungskonzeption. Aus diesem Grund stehen wir auch in diesen Verfahren vor einer sehr schwierigen Ausgangslage.“ Er erklärt weiterhin: „Gemeinsam mit meinem Team werde ich mir kurzfristig einen umfassenden Überblick über alle drei Görtz Gesellschaften verschaffen, insbesondere um mögliche Sanierungsaussichten zu prüfen.“ Aktuell verhandele Dr. Böhm intensiv mit potentiellen Kaufinteressenten. Während der Prüfung der Filialkonzeption bleiben die in Betrieb befindlichen Filialen für die Kundinnen und Kunden geöffnet.