Wer sich einen Überblick über den aktuellen Entwicklungsstand bei LED & Co. verschaffen will, kann den zweiten ’Infotag Lichttechnik‘ nutzen, den der BTE in Kooperation mit den Verbänden des Schuh- und des Lederwareneinzelhandels BDSE und BLE am 30. September 2014 in Köln veranstaltet.
Konzipiert ist die Veranstaltung als Kombination von Ausstellung und Vortragsveranstaltung. Die Referenten berichten dabei z.B. über Entscheidungskriterien für den Kauf, stellen Praxisbeispiele und neue Entwicklungen vor und informieren über aktuelle und künftige Subventionen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Der Eintritt ist für Handelsunternehmen aus der Textil-, Schuh-, Sport- und Lederwarenbranche frei. Sonstige Teilnehmer bezahlen 100 EUR zzgl. MwSt.
Zwingend erforderlich ist eine vorherige Anmeldung, nach der eine Bestätigung inkl. Informationen über den genauen Ort der Ausstellung (zentral in Köln gelegenen Räumlichkeit mit guten Parkmöglichkeiten) zugeschickt wird. Da die Teilnehmerzahl limitiert ist, sollten Interessenten sich schnellstmöglich anmelden beim BTE, Alexandra Müller, Fax 0221/92150910, E-Mail mueller@bte.de oder im Internet unter www.bte.de (Rubrik: Veranstaltungen).
Der größte Teil der Energiekosten entfällt im Modehandel auf die Beleuchtung. Es ist daher verständlich, dass aktuell zahlreiche Modefachgeschäfte in ihre Beleuchtung investieren. Darunter sind auch etliche Geschäfte in gemieteten Räumen, da sich die Ausgaben dank zuletzt großer technischer Entwicklungssprünge mittlerweile innerhalb weniger Jahre amortisieren. Hinzu kommt: In diesem Jahr gibt es bekanntlich noch einen weiteren Anreiz, speziell in LED zu investieren. Das BAFA fördert – begrenzt auf das Jahr 2014 – Investitionen in LED-Technik sowie in tageslichtabhängige Steuerung und Regelung als Einzelmaßnahme. Zur Jahresmitte waren schon zahlreiche Anträge beim BAFA eingegangen, so dass der Fördertopf nach Prognosen noch vor Jahresende geleert sein dürfte. Wichtig: Förderfähig sind Ersatzinvestitionen mit einem Nettovolumen von 2.000 bis 30.000 Euro, einschließlich der unmittelbaren Nebenkosten für Planung und Installation. Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro erhalten eine Zuwendung von 30% der Kosten, Unternehmen bis 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis 100 Mio. Euro bekommen eine Subvention von 20%. Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Weitere Details sind in einem Merkblatt der BAFA unter www.bafa.de (Rubrik: Energie; Stichwort: Querschnittstechnologien) aufgeführt.