Auch über das Jahresende hinaus können von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer und Unternehmen auf Unterstützung aus der Politik vertrauen. Union und SPD einigten sich am 25. August auf weitere Milliardenhilfen. Das Kurzarbeitergeld wird nun voraussichtlich bis zum 31.12. 2021 verlängert. Arbeitsminister Hubertus Heil will die Pläne zeitnah ins Bundeskabinett einbringen.
Die Regelung gelte für Unternehmen, die bis zum 31. Dezember diesen Jahres Kurzarbeit eingeführt haben. Zusätzlich werde die Bundesagentur für Arbeit den Unternehmen die Sozialbeiträge, die auch bei Kurzarbeit entrichtet werden müssen, erstatten.
Zudem wird es eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds geben. Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77% ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87% ab dem siebten Monat erhöht. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.
HDE begrüßt Einigung
„Die vom Koalitionsausschuss beschlossene Verlängerung der Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate ist ein positives Signal für die Handelsunternehmen, die nach wie vor mit deutlichen Coronabedingten Umsatzausfällen zu kämpfen haben“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Ebenso wichtig sei auch die Verlängerung der weiteren Corona-Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Besondere Bedeutung habe dabei die Regelung, nach der den Arbeitgebern weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet werden. Kritisch zu bewerten sei allerdings, dass diese Erleichterung zunächst nur bis zum 30.6.2021 verlängert wurde, danach sollen die Sozialversicherungsbeiträge bis längstens zum 31.12.2021 nur noch hälftig erstattet werden, sofern nicht gleichzeitig eine Qualifizierung der Beschäftigten während der Kurzarbeit erfolgt. Diese Koppelung könne insbesondere den Mittelstand leicht überfordern und im Ergebnis zu deutlichen Jobverlusten führen.
Positiv bewertet der HDE auch die Verlängerung der Regelung zur Anrechnungsfreiheit von Einkommen aus einem Minijob bis 450 Euro bis Ende 2021. Von dieser Lösung werden in der Krise sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten profitieren können. Auch die klare Zusage der Koalition, dass der Bund auf mögliche Rückforderungen für die zusätzlichen Kosten durch die verlängerte Kurzarbeit verzichtet, sei erfreulich. „Eine Anhebung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung wäre in dieser Situation Gift für den Beschäftigungsaufbau und muss daher zwingend unterbleiben. Es sollte in der öffentlichen Debatte nun verstärkt darum gehen, wie man wieder Anreize für neue Beschäftigung setzen kann“, so Genth weiter.