1986 wurde die Handelsvertreterrichtlinie im Wesentlichen auf die Initiative und die Aktivitäten der CDH hin verabschiedet und bedeutete einen Meilenstein für den grenzüberschreitenden Vertrieb, heißt es in der Mitteilung der CDH. Im jedem EU-Mitgliedsland muss seither das nationale Handelsvertreterecht der Richtlinie entsprechen. Damit bestehe Rechtssicherheit für vertretene Unternehmen und Handelsvertreter, da sie in allen Staaten der europäischen Gemeinschaft bei ihren Geschäftsbeziehungen von nahezu gleichen Rechtsvorschriften und rechtlichen Rahmenbedingen ausgehen könnten. Daher sei es geradezu ein Schock für die CDH gewesen, als sie Ende letzten Jahres erfuhr, dass die EU-Kommission ernsthaft darüber nachdenkt, die Richtlinie aufzuheben.
Auch wenn die Pläne der Kommission noch am Anfang stehen, hat die CDH umgehend reagiert und zusammen mit Euro Commerce und der IUCAB das Gespräch mit der zuständigen Generaldirektorin gesucht. Um die Verantwortlichen über die Bedeutung des Vertriebs mit Handelsvertretungen ins Bild zu setzen, wurde von der CDH und der IUCAB ein umfangreicher Sektorbericht über die Tätigkeit und Funktionen der Handelsvertretungen erstellt und der Kommission übermittelt. Laut dieser IUCAB Umfrage von Anfang 2014 sind derzeit über 600.000 B2B- Handelsvertretungen in der EU tätig, die mehr als 3% des gesamten europäischen Warenumsatzes erwirtschafteten. Diese über 600.000 B2B-Handelsvertreter vertreten schätzungsweise 1,7 Mio. Herstellerunternehmen, von denen 88% kleine und mittelständische Unternehmen sind.
Die Handelsvertreterrichtlinie hat sich laut CDH in den Jahrzehnten als praktisches und effizientes Werkzeug erwiesen. Sie jetzt wieder aufzuheben, wäre ein deutlicher Rückschritt für den grenzüberschreitenden Vertrieb. Die CDH werde sich daher mit aller Kraft dagegen stemmen, dass dies nicht geschieht.