Vertreter des Europäischen Parlaments und des Rates der EU (umgangssprachlich Ministerrat) haben eine vorläufige Einigung über die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung erzielt, die am 30. März 2022 von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Sobald das Parlament und der Ministerrat der Verordnung formell zustimmen, tritt sie mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren in Kraft. Die Verordnung sieht unter anderem vor, dass große Handelsunternehmen unverkaufte Waren wie Schuhe und Textilien nicht vernichten dürfen. Für kleine Unternehmen gibt es Ausnahmen.
Der europäische Schuhindustrieverband CEC begrüßt, dass eine Einigung erzielt werden konnte und dass vernünftige Lösungen für kleine Händler gefunden wurden. Darüber hinaus hofft der CEC, dass durch die Verordnung vermehrt hochwertigere Materialien verwendet werden und Leder seinen Ruf dank seiner Haltbarkeit und Qualität wieder verbessern kann. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass es sich bei Schuhen um komplexe Produkte handelt, bei denen viele Materialien zum Einsatz kommen. Daher brauche die Schuhindustrie ausreichend Zeit und Ressourcen, um sich an die neuen Nachhaltigkeitsstandards anzupassen und die Prozesse umzustellen, ohne dass die Qualität der Produkte darunter leidet.