Corona-Gesetze: Flickenteppich für den Handel

Flächenbegrenzung auf 800 qm

Die Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten vom 30. April führen in einigen Bereichen zu Lockerungen. Im Handel bleibt vorerst alles beim Alten. Allerdings gibt es inzwischen auf Länderebene Unterschiede hinsichtlich der verordneten Flächenbegrenzung.

  • 01.05.2020
  • Petra Steinke
  • 3 Minuten

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