Das Oberlandesgericht Köln hob in einem Urteil vom 26. Januar 2024 das Urteil der Vorinstanz, des Landesgerichts Köln vom 11. Mai 2023 auf. Nach diesem wurde der Wortmann-Tochter Shoe.com der Verkauf von zwei Sandalenmodellen untersagt, da diese Urheberrechte von Birkenstock verletzen würden.
Ein Unternehmenssprecher von Birkenstock erklärt gegenüber schuhkurier, dass durch die Entscheidung des OLG Köln nun der Gang zur nächsten Instanz, dem Bundesgerichtshof, möglich ist: „Die Rechtseinschätzung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln bedeutet nicht, dass der urheberrechtliche Schutz von Birkenstock-Sandalen-Klassikern abschließend entschieden ist. Im Gegenteil machen die Urteile des OLG Köln den Weg frei für eine höchstrichterliche Prüfung dieses zentralen Sachverhalts durch den Bundesgerichtshof (BGH).“
Der BGH müsse grundsätzlich entscheiden, wie weit das Urheberrecht gefasst werden kann, so der Sprecher weiter: „Die Urteile zeigen, dass auch das OLG Köln weiteren Klärungsbedarf sieht. Es braucht eine klare Auslegung des Werkbegriffs und eine Klärung, welche Anforderungen an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst zu stellen sind. Diese Grundsatzfrage ist auch weit über den Fall Birkenstock hinaus relevant.“ Birkenstock sei optimistisch, dass der BGH seiner Position Recht geben werde: „Wir haben in der Vergangenheit in verschiedenen gerichtlichen Verfahren erfolgreich unsere Position vertreten, dass die Birkenstock-Sandalen-Klassiker urheberrechtlichen Schutz genießen. Wir sind hiervon nach wie vor überzeugt und sehen deshalb einer abschließenden Klärung dieser Rechtsfrage durch den BGH optimistisch entgegen.“