1. Allgemein
Die DSGVO wirft für die praktische Umsetzung zahlreiche Fragen auf, die auch von den Aufsichtsbehörden noch nicht eindeutig beantwortet werden können. Daher sorgt sie im Handel für Rechtsunsicherheiten und erheblichen Beratungsbedarf. Dies wirkt für das Geschäft eher behindernd als hilfreich. Betroffen sind alle Branchen und Vertriebsformen des Einzelhandels.
Besondere Relevanz haben Fragen zur Datenverarbeitung im Online-Handel. Die Datenschutzerklärung muss angepasst und die Newsletterbestellung überprüft werden. Auch auf das Tracking unter Einsatz von Cookies hat die Datenschutzgrundverordnung Auswirkungen. Auch der stationäre Einzelhandel ist stark von den Änderungen betroffen, so zum Beispiel bei der Videoüberwachung, beim Beschäftigtendatenschutz und neuen Informationspflichten.
2. Newsletter und Homepage
Besonders dringend sind die Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Homepage und die Einwilligungserklärung beim Newsletterversand. Hier besteht jeweils das größte Abmahnrisiko. Grundsätzlich ist nach dem 25. Mai 2018 wie bisher eine Einwilligung erforderlich, allerdings muss sie durch eine „eindeutig bestätigende Handlung“ erfolgen. Das heißt, dass (wie bisher) ein „Opt-Out“ (Abbestellen) nicht ausreicht. Das aktive Setzen eines Häkchens während eines Bestellprozesses reicht dagegen grundsätzlich aus. Es sollte geprüft werden, ob der Text der Einwilligungserklärung den neuen Anforderungen entspricht.
Beim Newsletterversand ist die Fortgeltung der bisher erteilten Einwilligungen zu prüfen. Wenn die neuen Anforderungen nicht erfüllt werden, können Händler die Kunden rechtzeitig um eine neue Einwilligung nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bitten.
3. Dokumentationspflichten
Ganz generell besteht künftig eine Rechenschaftspflicht für Unternehmen, dass sie die Datenschutzbestimmungen eingehalten haben. Um das nachzuweisen, sollten alle datenschutzrelevanten Vorgänge und Schutzmaßnahmen ausführlich dokumentiert werden.
4. Datenverarbeitung
Der Umgang mit Daten von Kunden und Beschäftigten in der Öffentlichkeit gewinnt eine immer bedeutendere Rolle. Daher ist es unabdingbar, die eigenen Datenverarbeitungsvorgänge auf ihre Rechtskonformität nach der Datenschutzgrundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz hin zu überprüfen.
5. Tracking
Es zeichnet sich ab, dass die rechtliche Bewertung des Trackings online wie offline umstritten ist. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben gerade eine Positionsbestimmung verabschiedet, nach der für das Online-Tracking ab dem 25. Mai eine Einwilligung erforderlich sein soll. Unklar ist aktuell, ob dies auch für das Offline-Tracking gilt. Aus Sicht des HDE ist eine Einwilligung beim Offline-Tracking (Tracking im Store) in der Praxis kaum einzuholen.
6. Wirtschaftliche Auswirkungen bei Sanktionen
Die Datenschutzgrundverordnung sieht für viele Verstöße hohe Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder 4% des Jahresumsatzes vor. Umsatzbasierte Strafen sind für den Einzelhandel mit seinen geringen Margen besonders kritisch.