Mit Wirkung zum 1. August hat das Amtsgericht Düsseldorf die verschiedenen Insolvenzverfahren bei Esprit eröffnet. Betroffen sind neben der Esprit Europe GmbH auch sechs weitere deutsche Gruppengesellschaften des Unternehmens. Zu diesen zählen: Esprit Retail B.V. & Co. KG, Esprit Europe Services GmbH, Esprit Design & Product Developement GmbH, Esprit Wholesale GmbH, Esprit Global Image GmbH sowie Esprit Card Service GmbH.
Das Vorläufige Verfahren wurde bereits am 16. Mai 2024 angeordnet. Der bisherige vorläufige Sachwalter Prof. Dr. Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing in Halle, wurde vom Amtsgericht Düsseldorf auch in dem eröffneten Verfahren bestellt.
Baldiger Markenverkauf?
Das Unternehmen meldet, mit der Konzernzentrale in Honkong, der Esprit Holdings Ltd., zwischenzeitlich eine Vereinbarung abgeschlossen zu haben. Diese genehmigt die rechtssichere Unterbreitung der Markenrechte für Europa an potenzielle Investoren. „Mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse und des Sachwalters werden jetzt noch zwei vorliegende Angebote diskutiert“, heißt es in einem Statement des Unternehmens, „mit dem Ziel, in den kommenden Tagen zu einer verbindlichen Vereinbarung zu kommen.“
Beide Angebote sehen den Erwerb der europäischen Markenrechte vor, heißt es darin weiter. Während das eine Angebot den Relaunch der Marke Esprit zu einem späteren Zeitpunkt vorsieht, zielt das zweite auf eine Betriebsfortführung in einem erheblich reduzierten Umfang ab.
1.300 Mitarbeitende betroffen
Von den Ergebnissen des Gesprächs hängt ab, ob und wie weit die operativen Tätigkeiten der deutschen Esprit-Gesellschaften heruntergefahren werden. Von dem Insolvenzverfahren betroffen sind rund 1.300 Arbeitskräfte. Diese wurden bereits über die Sachlage informiert. Mit Betriebsräten verhandle das Unternehmen über Sozialpläne und Interessensausgleiche, bis zur insolvenzrechtlichen Kündigung sei die Zahlung der Gehälter gewährleistet.
„Es war stets unser Ziel, dass die ESPRIT-Gesellschaften unter neuer Eigentümerschaft ihre Geschäfte fortführen können und so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten bleiben“, kommentiert Sanierungsgeschäftsführer Dr. Christian Gerloff. „Wir müssen jedoch leider feststellen, dass alle Interessenten in dem unverändert sehr angespannten Marktumfeld für den Modehandel nicht oder nur sehr begrenzt bereit sind, dieses unternehmerische Risiko einzugehen.“
Sanierungsgeschäftsführer Christian Stoffler fügt hinzu: „Unser großer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ESPRIT. Sie haben in den vergangenen Monaten in einer schwierigen Situation Beeindruckendes geleistet, um die Chancen für eine Zukunftslösung zu wahren. Auch den ESPRIT-Geschäftspartnern möchten wir für ihre Unterstützung und Solidarität in den vergangenen Monaten herzlich danken.“